Alkoholisiert ins Auto steigen, keinen gültigen Führerausweis bei sich haben und dann auch noch losfahren, ist keine gute Idee und kann unter Umständen recht teuer werden. Das musste ein Mann aus dem Kanton Bern kürzlich am eigenen Leib erfahren. Der 40-Jährige war in der Nacht auf den 16. Januar 2024 auf der Autobahn A1 in einem BMW in Richtung Bern unterwegs, als er bei Neuenhof in eine Verkehrskontrolle der Kantonspolizei Aargau geriet, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab, dass der Mann angetrunken war. Des Weiteren ergaben polizeilichen Abklärungen, dass dem Beschuldigten seit September 2014 der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen worden war. Der Mann zeigte den Beamten bei der Verkehrskontrolle einen Ausweis auf seinen Namen lautend vor. Dieser war demnach gefälscht. Folglich fuhr er in fahruntüchtigen Zustand und hatte zudem ein gefälschtes Dokument bei sich.
Der 40-jährige Berner wurde wegen Fahrens ohne Berechtigung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer unbedingten Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt. Dazu kommt eine Busse in Höhe von 600 Franken und Gebühren von 1160 Franken. Die sichergestellte Fälschung wurde vernichtet. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.