Einer Bernerin flatterte eine Rechnung der Post in die Wohnung – wegen ungenügender Frankierung. Doch die Frau hält das Blatt Papier für «absurd» wie sie gegenüber «20Minuten» sagt. Denn der geforderte Betrag liege lediglich bei 10 Rappen. Die Absenderin habe kein Verständnis dafür, denn der Aufwand und die Ressourcen würden den kleinen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.
Für die Post lohnten sich solche Rechnungen nicht. «Es geht vor allem darum, die Aufmerksamkeit der Kunden auf die korrekte Frankierung zu lenken», so Post-Sprecherin Silvana Grellmann zu «20Minuten».
Empfänger müssen nicht für ungenügende Frankierung zahlen
Doch die Schweizerische Post schickt nicht nur Rechnungen zur Nachfrankierung an die Absender oder die Absenderin. Wenn keine Absenderin oder kein Absender vermerkt und zu wenig oder gar nicht frankiert ist, dann soll der Empfänger oder die Empfängerin zahlen. Zumindest schickt die Post dann ein A5 grosses Blatt mit dem Rechnungsbetrag an den Empfänger.
Dafür gäbe es jedoch keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage, wie Lucien Jucker von der Stiftung für Konsumentenschutz auf Anfrage von BärnToday erklärt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post stehe zwar diesbezüglich etwas, aber es sei unerheblich. Denn nicht der Empfangende, sondern der Versendende akzeptiere die Vertragsbedingungen. Deshalb gelten die Post-AGB auch nicht für die Empfängerinnen und Empfänger.
«Im Prinzip raten wir den Leuten, das zu ignorieren», sagt Jucker in Bezug auf die Nachfrankierungsrechnung an den Empfänger. Die Post habe keine rechtlichen Möglichkeiten, die Kosten bei den Empfängerinnen einzufordern.
(ape)