Die fünf Angeklagten waren wegen Verstössen gegen das kantonale Gewässerschutzgesetz und das kantonale Baugesetz per Strafbefehl sanktioniert worden und zogen dagegen vor Gericht. Ein Angeklagter war zudem wegen Urkundenfälschung verurteilt worden.
Keine Verstösse gegen Baugesetz
Die Anwälte forderten für ihre Mandanten unisono Freisprüche auf ganzer Linie. Erdwärmesonden erforderten keine Baubewilligung, weshalb gar keine Verstösse gegen das kantonale Baugesetz vorliegen konnten, argumentierten sie.
Auch liege keine Urkundenfälschung vor. Allfällige Verstösse gegen das kantonale Gewässerschutzgesetz wären zudem bereits verjährt. Die Gerichtspräsidentin hatte aufgrund der Verjährungsfrist bereits zum Prozessstart am Morgen in Aussicht gestellt, dass dieser Teil der Anklage fallengelassen werden könnte.
Mark Streit selber war nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte 2022 das Verfahren gegen ihn eingestellt, wie die Tamedia-Zeitungen berichteten. Sie war zum Schluss gekommen, dass Streit als Bauherr keine Schuld trage.
Angeklagt waren der Architekt und Bauleiter des Projekts, der Geschäftsführer, ein Bohrmeister und ein Bauführer einer auf Bohrungen von Erdwärmesonden spezialisierten Firma sowie ein Projektleiter einer Gebäudetechnikfirma. Sie verweigerten am Mittwoch grösstenteils ihre Aussagen. Nur einer der Angeklagten nahm teilweise Stellung.
Quartier in Muri unter Wasser
Zu den Bussen kam es nach misslungenen Erdsondenbohrungen beim Villa-Neubau von Mark Streit in Muri bei Bern vor ein paar Jahren. Arbeiter erwischten ein Grundwasservorkommen, danach lief viel Wasser aus. Dieses beschädigte Nachbargrundstücke und -häuser. Der Schaden ging in die Millionen, wie Medien berichteten.
Das Problem ist bis heute nicht gelöst. Gemäss Tamedia tritt immer noch Wasser aus dem Hang. Momentan wird eine Sickergalerie in den Hang gebaut, die das austretende Wasser künftig auffangen soll.
Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.
(sda/rst)