Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu bedingter Geldstrafe verurteilt
Im dichten Verkehr bei Zweilütschinen im Kanton Bern versuchte ein Autolenker im Sommer 2022 ein Fahrrad zu überholen. Dann kam es zu einem Unfall.
Während des Manövers habe er plötzlich gemerkt, dass sich die Strasse verengte, wie «20 Minuten» unter Berufung auf den Strafbefehl berichtet. In einer Rechtskurve wird die Strasse wegen des Flusses Lütschine enger. Trotzdem brach er das Überholmanöver nicht ab. Er wollte den Velofahrer zwischen Leitplanke und durchgezogener Linie überholen.
Als auf der Gegenfahrbahn ein Auto kam, lenkte er nach Rechts und berührte den Velofahrer. Der 44-Jährige stürzte auf die Strasse. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und erlag diesen später im Spital.
Fahrlässige Tötung: Keine Haft für Autolenker
Jetzt wurde der Autolenker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Es muss nicht in Haft. Unter einer Probezeit von zwei Jahren wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 15'000 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er eine Busse von 3750 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von circa 9200 Franken übernehmen.
Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte den Sturz «in vorhersehbarer und vermeidbarer Art und Weise» verursacht, so der Bericht. Dies, indem er trotzdem überholte, auch wenn ein genügender Abstand unmöglich war.
(ade)