In der Stadtkanzlei sind Unterschriften für die städtische Mindestlohn-Initiative abhandengekommen, wie die Stadtkanzlei in einer Medienmitteilung schreibt. Eine eingeschriebene Postsendung mit unterzeichneten Unterschriftenbögen wurde am 16. Juli 2024 der Stadtkanzlei zugestellt. Die Sendung sei danach aber nie bei der zuständigen Stelle eingegangen. Der Vorfall wurde erst letzte Woche bekannt, nachdem sich das Initiativkomitee über den Stand der Unterschriftenkontrolle erkundigt hatte.
Die unmittelbar nach Kenntnisnahme eingeleiteten Nachforschungen seien bisher ergebnislos gewesen. Was mit den Unterschriften nach Zustellung durch die Post passiert ist, konnte bislang nicht geklärt werden. Entsprechend kann auch deliktisches Verhalten nicht ausgeschlossen werden und es werde unter anderem auch eine Anzeige gegen Unbekannt erwogen.
Gravierende Folgen für die Initiative
Die Stadtkanzlei prüfe zurzeit die rechtlichen Möglichkeiten, wie die Situation gelöst werden könne. Das Regierungsstatthalteramt, als zuständige Aufsichtsbehörde, wurde über den Vorfall informiert. Gleichzeitig sollen die internen Abläufe in der Stadtkanzlei überprüft werden. Die Stadtkanzlei bedauert den Vorfall aufs Äusserste und werde alles unternehmen, um den Schaden in Grenzen zu halten.
Die Folgen des Verlustes der eingereichten Unterschriften seien gravierend. Die am 16. Juli 2024 eingereichten Unterschriften könnten damit nicht geprüft und beglaubigt werden. Nach Angaben des Initiativkomitees gehe es dabei um etwa 1600 Unterschriften. Für das Zustandekommen einer städtischen Initiative braucht es insgesamt 5000 gültige Unterschriften. Die Initiative «Ein Lohn zum Leben. Für einen Mindestlohn in der Stadt Bern.» wurde am 1. Mai 2024 lanciert. Die ordentliche Frist für die Unterschriften endet am 1. November 2024.
Initianten empört über den Unterschriften-Verlust
Die Stadt Bern solle die 1600 verschwundenen Unterschriften für die Mindestlohn-Initiative gültig erklären. Das fordert das Initiativkomitee.
Die Stadt müsse die Konsequenzen für die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht tragen, um Schaden von der direkten Demokratie abzuwenden, forderte das Initiativkomitee am Montag in einer Medienmitteilung. Schliesslich gehe es um die demokratischen Rechte des Komitees und der vielen tausend Unterzeichnenden.
Es dürfe nun nicht sein, dass das Komitee völlig unverschuldet gezwungen werde, rund 30 Prozent der notwendigen Unterschriften ein zweites Mal zu sammeln. Die Stadt solle die verlorenen Unterschriften für gültig erklären und die Sammelfrist um mindestens zwei Monate verlängern, da rechtliche Abklärungen absehbar seien.
(sku/pd)
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