Mutmasslicher Feuerteufel

Beschuldigter kehrt nach Kriegstetten zurück – Gemeinde will ihn nicht

26.10.2022, 14:51 Uhr
· Online seit 26.10.2022, 13:21 Uhr
Der mutmassliche Feuerteufel aus dem Wasseramt wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Dass er nun in die Gemeinde Kriegstetten, wo er vor der Verhaftung gewohnt hat, zurückkehren will, löst in der Bevölkerung Angst aus.
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Seit wenigen Tagen ist bekannt: Im Zusammenhang mit der Brandserie im Wasseramt hat das Obergericht entschieden, einen 33-Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Er wird verdächtigt, verantwortlich für mehrere Brände im Wasseramt zu sein. Der ehemalige Feuerwehrmann wurde im Mai festgenommen, seine Untersuchungshaft wurde Anfang September verlängert. Dagegen reichte der Verdächtigte allerdings Beschwerde ein und bekam Recht. Nun ist er wieder auf freiem Fuss.

Ihn erwartet ein öffentlicher Pranger

Vor der Verhaftung hat der Beschuldigte in Kriegstetten gewohnt. Dorthin ist er nun zurückgekehrt – zum Ärger der Gemeinde. «Dass der Beschuldigte entschieden hat, wieder in unser Dorf zurückzukehren, beurteilt der Gemeinderat – wie ein überwältigender Teil der Bevölkerung – als unglücklich», schreibt Gemeindepräsident Simon Wiedmer in einem Communiqué.

Dies weil er sich dem «unweigerlich folgenden öffentlichen Pranger» nicht werde entziehen können und die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Beschuldigte in ein soziales Vakuum gerate. Auch sei er aus der regionalen Feuerwehr entlassen worden und eine Rückkehr gelte als ausgeschlossen.

Besorgte Gemeinde

Dass der mutmassliche Feuerteufel wieder auf freiem Fuss ist, wird in der Gemeinde nicht sehr positiv aufgenommen. Im Dorf habe dies zu «Angst und Besorgnis» geführt, schreibt der Gemeinderat in seiner Mitteilung. Der Gemeinderat will sich nicht zum Urteil des Obergerichts äussern, hält aber fest, dass der Entscheid, den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen, kein Entscheid über dessen Schuld oder Unschuld sei. «Das Obergericht bestätigte den dringenden und teilweise sogar erdrückenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten in Bezug auf die Brandereignisse», so Wiedmer weiter.

Der Verdächtigte wurde aus der Haft entlassen, weil das Obergericht, gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten, entschieden hat, dass die Wiederholungsgefahr nicht gegeben ist.

(pfl)

veröffentlicht: 26. Oktober 2022 13:21
aktualisiert: 26. Oktober 2022 14:51
Quelle: BärnToday

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