Herbstsession Kanton Bern

Grosser Rat ändert Schuldenbremse und will Medien nur indirekt unterstützen

05.09.2022, 18:35 Uhr
· Online seit 05.09.2022, 18:35 Uhr
Am Montag hat der Grosse Rat beschlossen, die verfassungsmässige Schuldenbremse zu aktualisieren. Ausserdem hat er sich dafür ausgesprochen, Medien nur indirekt zu fördern. Und er spricht Gelder für die Gosteli-Stiftung in Worblaufen.
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Dem Kanton Bern stehen in den kommenden Jahren grosse Investitionen ins Haus. Um diese stemmen zu können, hat der Grosse Rat am Montag die verfassungsmässige Schuldenbremse aktualisiert. Das letzte Wort zur Verfassungsänderung wird das Volk haben.

Kern der Vorlage ist die Einführung einer Mehrjahresbetrachtung für die Schuldenbremse der Investitionsrechnung. Auf die Einführung eines «Krisenartikels», der es erlaubt hätte, die Schuldenbremse in ausserordentlichen Lagen zu lockern, verzichtete die Regierung. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass sich mit den bestehenden Schuldenbremsen auch schwierige Zeiten meistern liessen, so die Begründung.

Erheblicher Investitionsmehrbedarf

Wegen zahlreicher Grossbauprojekte, etwa dem Campus der Berner Fachhochschule, rechnet der Kanton 2023 bis etwa 2030 mit einem erheblichen Investitionsmehrbedarf.

Ausser der FDP und der EDU stimmten alle Fraktionen für ein Eintreten auf die Vorlage. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 127 zu 23 Stimmen.

Medien nur indirekt fördern

Weiter hat sich das Kantonsparlament am Montag dafür ausgesprochen, Medien nur indirekt zu fördern. In einer direkten Medienförderung sah es eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Medien. Bereits im vergangenen März hatte der bernische Grosse Rat über Änderungen des Informationsgesetzes debattiert. Das meiste hiess er gut. Einzig die Artikel, welche die Medienförderung betrafen, wies der Rat zurück in die Kommission.

Wenige Wochen zuvor hatte das Schweizer Stimmvolk ein Medienförderungspaket des Bundes an der Urne bachab geschickt. Vor diesem Hintergrund sollte die vorberatende Grossratskommission die kantonale Medienförderung noch einmal unter die Lupe nehmen.

Mit dem Grossratsentscheid vom Montag erhalten Medien im Kanton Bern also keine direkte Unterstützung durch den Staat. Einzige Ausnahme ist der französischsprachige Kantonsteil. Dort ist eine direkte Medienförderung aufgrund des bernjurassischen Sonderstatuts schon heute möglich.

Gelder für Gosteli-Stiftung

Das Kantonsparlament hat am Montag ausserdem 450'000 Franken pro Jahr für die Gosteli-Stiftung in Worblaufen gesprochen. Die Finanzierung dauert bis 2024. Der Kanton unterstützt die Institution subsidiär mit dem Bund.

Mit 133 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte der Grosse Rat Ja zum entsprechenden Unterstützungsbeitrag von insgesamt 1,3 Millionen Franken. Ab 2025 soll die Finanzierung der Stiftung im revidierten Archivgesetz eine Grundlage geregelt werden.

(sda/raw)

veröffentlicht: 5. September 2022 18:35
aktualisiert: 5. September 2022 18:35
Quelle: BärnToday

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