Ungewöhnliche Diebstähle

Haustier gestohlen? Die Versicherung zahlt

15.01.2023, 08:28 Uhr
· Online seit 15.01.2023, 07:52 Uhr
Nicht immer geht es bei Diebstahl um Bargeld oder teure Gegenstände. Teilweise wird auch gestohlen, was vermeintlich wenig finanziellen Wert hat, wie etwa Haustiere oder geschlagenes Holz. Was viele nicht wissen: Haustiere sind versichert.
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In den letzten Wochen ist es im Kanton Bern und in den umliegenden Gebieten zu unüblichen Diebstählen gekommen. So wurden im Oberaargau 13 Meerschweinchen gestohlen, in Zuchwil mehrere Schildkröten und in Burgdorf ganze 20 Tonnen Brennholz.

Besonders der Diebstahl von Tieren kann die Besitzerinnen und Besitzer auch emotional treffen. Glücklicherweise kommen solche Straftaten in der Regel nicht sehr oft vor. «Tendenziell lässt sich festhalten, dass Tiere eher selten gestohlen werden», erklärt Lena Zurbuchen, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern. Genaue Zahlen könnten aber nicht genannt werden.

Fachstelle Tierdelikte

Das Vorgehen der Polizei unterscheide sich bei Diebstählen von Tieren nicht vom Vorgehen bei anderen Vermögens- oder Sachwerten. «Die Tatortarbeit wie auch die Ermittlungsansätze sind in allen Fällen ähnlich gelagert.»

Dennoch gebe es die Möglichkeit, eine besondere Fachstelle beizuziehen: «Sind Tiere betroffen, besteht intern die Möglichkeit, die Fachstelle Tierdelikte beizuziehen, welche die zuständigen Polizisten und Polizistinnen fachspezifisch bei den Ermittlungen unterstützen können», so Zurbuchen.

Vor Diebstahl geschützt

Für das Tierhalterherz dürfte dies zwar nur ein kleiner Trost sein. Dennoch ist es gut zu wissen, dass du als Tierbesitzerin oder Tierbesitzer gegen Tierdiebstahl unter Umständen versichert bist. So erklärt Nathalie Vidal, Mediensprecherin der Zürich Versicherung: «Tiere, die privat gehalten und mit denen kein wesentlicher Gewinn erzielt wird, sind bei Zurich Schweiz über die Hausratversicherung gedeckt.»

Diese seien zwar nicht speziell erwähnt, seien aber dennoch versichert. «Die Haustiere sind gegen die in der Police vereinbarten Risiken versichert, wie beispielsweise Diebstahl.» Würden beispielsweise Meerschweinchen gestohlen, zahle die Versicherung deshalb den Wert der Tiere, sofern Diebstahl in der Hausratsversicherung eingeschlossen sei.

Schutz ausserhalb des Hauses

Auch bei der Mobiliar klingt es ähnlich: «Da Tiere versicherungstechnisch zum Hausrat gehören, sind diese neben anderen beweglichen Sachen in der Hausratversicherung mitversichert», sagt Mediensprecher Robin Locher. Schäden infolge Diebstahls seien dadurch entsprechend gedeckt. «Sofern also ein Haustier zu Hause, inklusive Garten, gestohlen wird, besteht Versicherungsschutz.»

Auch, wenn das Tier beispielsweise beim Spaziergang oder vor einem Laden gestohlen wird, gebe es die Möglichkeit, dieses zu versichern: «Wird ein Haustier ausserhalb des versicherten Standortes gestohlen, so besteht Versicherungsschutz über die Zusatzdeckung ‹einfacher Diebstahl auswärts› bis zur vereinbarten Versicherungssumme.»

Emotionaler Wert meist höher

«Tiere sind – eine entsprechende Diebstahldeckung in der Hausratsversicherung vorausgesetzt – bei Helvetia zum aktuellen Marktpreis ebenso gegen Diebstahl versichert wie zum Beispiel eine Handtasche oder ein Handy», erklärt auch Helvetia-Mediensprecher Eric Zeller.

Der Marktpreis entspreche meist aber nicht annähernd dem emotionalen Wert des Tieres: «Wird zum Beispiel das geliebte Familienmeerschweinchen gestohlen, so dürfe der durch die Versicherung gedeckte, aktuelle Marktpreis dem emotionalen Schaden leider kaum gerecht werden.»

(pfl)

veröffentlicht: 15. Januar 2023 07:52
aktualisiert: 15. Januar 2023 08:28
Quelle: BärnToday

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