Das Komitee ist mit der Auslegung gewisser Verfassungsartikel nicht einverstanden, wie es in einer Mitteilung schrieb. Es wehre sich deshalb «gegen eine willkürliche Beschränkung demokratischer Rechte» und verlange, «dass die Gratis-ÖV-Initiative den Stimmberechtigten der Stadt Bern endlich zur Abstimmung vorgelegt wird».
Das Verwaltungsgericht war Anfang August zum Schluss gekommen, dass die ÖV-Nutzenden einen «angemessenen Teil» der Kosten zu tragen haben. Der ÖV solle gemäss Bund nicht zu billig sein, damit das System nicht überrannt werde. Er dürfe aber auch nicht zu teuer sein, damit die Bürgerinnen und Bürger ihn auch nutzten.
Das Verwaltungsgericht hatte geurteilt, dass die Initiative gegen die Vorgabe der «angemessenen Beteiligung» verstosse. Eine solche Beteiligung könne nicht bei null liegen und der ÖV deshalb nicht gratis sein.
Die Initianten vertraten hingegen die Ansicht, dass der öffentliche Verkehr ja über Steuergelder finanziert werde und der Anteil damit nicht bei null liege.
Die Initianten hatten ihre Initiative «Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern» im Mai 2021 eingereicht. Die Stadtregierung erklärte sie Anfang 2022 für ungültig. Zum selben Schluss kam auch das Verwaltungsgericht.