Interlakner Mordprozess

16 Jahre Gefängnis für Profi-Boxerin – Verteidigung wird Urteil anfechten

09.12.2022, 17:51 Uhr
· Online seit 09.12.2022, 15:16 Uhr
Das Regionalgericht Thun verurteilt die brasilianischstämmige Profi-Boxerin, die im Oktober ihren Ehemann in Interlaken getötet haben soll, zu 16 Jahren Gefängnis. Die Verteidigung sagt, das Urteil sei «nicht akzeptierbar» und will es weiterziehen.

Quelle: BärnToday / Warner Nattiel

Anzeige

Die Profi-Boxerin soll im Oktober 2020 ihren Ehemann, einen Interlakner Wirt, mit einem Baseballschläger erschlagen haben. Die Staatsanwältin hat am Mittwoch im sogenannten «Des-Alpes»-Prozess eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und einen Landesverweis von 14 Jahren für die Angeklagte gefordert.

Am Freitag sprach nun das Regionalgericht Thun ihr Urteil: Eine Gefängnisstrafe von 16 Jahren sowie einen Landesverweis von 12 Jahren für die verdächtigte Ehefrau.

Verteidigung akzeptiert Urteil nicht

«Wir sind mit dem Resultat gar nicht zufrieden», sagt Verteidiger Rouven Brigger. «Wir werden das Urteil weiterziehen.» Der Anwalt ist der Meinung, dass man die Argumente und Zweifel, die von der Verteidigung aufgeworfen wurden, gar nicht habe einfliessen lassen. «Das können wir so nicht hinnehmen. Das muss man noch einmal sauber darüberschauen».

Für die Verurteilte sei die Situation sehr schwierig. «Wir haben jetzt zwei Jahren auf diesen Tag gewartet und es ist nicht akzeptierbar.»

Im Video sprechen der ehemalige Gemeindepräsident Urs Graf und der Gastronom und Bekannte vom Opfer Martin Soche über den Prozess und die Verurteilung.

Quelle: BärnToday / Warner Nattiel

Für das Gericht bestehen «keine Zweifel»

Das Gericht befand die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Indizien allesamt für stichhaltig. Sie ergäben ein klares Mosaik, sagte Gerichtspräsident Jürg Santschi. Es bestehe kein Zweifel, dass die 36-jährige gebürtige Brasilianerin im Oktober 2020 ihren fast 30 Jahre älteren Ehemann mit einem Baseballschläger erschlagen habe.

Die Verteidigung forderte nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» einen Freispruch. Seine Mandantin sei für die lange, zu unrecht erlittene Haft mit über 152'000 Franken zu entschädigen.

(sda/red.)

veröffentlicht: 9. Dezember 2022 15:16
aktualisiert: 9. Dezember 2022 17:51
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch