Berner Kantonsparlament

24 Wochen frei für Väter und Mütter? Das musst du über die Elternzeit wissen

06.12.2022, 11:18 Uhr
· Online seit 06.12.2022, 11:06 Uhr
Der Grosse Rat berät über die Initiative zu einer kantonalen Elternzeit. Damit dürften Mütter eine bezahlte Auszeit von mindestens 20 Wochen erhalten. Auch Väter sollen durch mehr bezahlte Zeit mit ihren Kindern profitieren. Wir geben dir die wichtigsten Antworten rund um die Elternzeit.
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Am Dienstag wird im Berner Kantonsparlament über eine kantonale Elternzeit debattiert. Im Frühjahr 2021 konnte die SP die «Initiative für eine kantonale Elternzeit» mit fast 20'000 Unterschriften einreichen. Diese bezahlte Auszeit soll laut Initiativtext die Entwicklung der Beziehung von Eltern zu ihren Kindern und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern. Im Mai 2022 beriet der Regierungsrat über das Anliegen – und beantragt dem Grossen Rat, die Initiative abzulehnen. Worum geht es überhaupt? Hier erfährst du die wichtigsten Punkte.

1. Was ist mit Elternzeit gemeint?

Mit der kantonalen Elternzeit sollen Väter und Mütter 24 Wochen bezahlte Auszeit erhalten. Die Hälfte ist jeweils für jeden Elternteil reserviert, also sechs Wochen für den Vater und sechs Wochen für die Mutter, die restlichen zwölf Wochen können frei untereinander aufgeteilt werden.

Für Mütter kommt diese Auszeit zusätzlich zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Die Initianten betonen dabei, dass Mütter somit mindestens 20 Wochen erhielten.

Gefordert ist, dass die die Eltern währen der Auszeit einen Erwerbsersatz in der Höhe und Art der Mutterschaftsentschädigung erhalten sollen, dies würde also 80 Prozent des Lohnes entsprechen.

2. Wie sieht die Elternzeit in anderen Kantonen aus?

Im Kanton Zürich wurde dieses Jahr bereits über eine mögliche Elternzeit abgestimmt. Die Zürcher Idee war dabei noch grosszügiger angedacht als die geplante Berner Auszeit: Die Initiative «für eine Elternzeit» forderte für Eltern jeweils 18 Wochen bezahlten Elternurlaub. Dies schien wohl auch den meisten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu umfangreich – mit 64,8 Prozent Nein-Stimmen wurde das Begehren deutlich abgelehnt. Im ganzen Kanton stimmte einzig die Gemeinde Zürich mit 52,9 Prozent der Stimmen für die Elternzeit-Initiative.

Im Tessin stimmte der Grosse Rat Anfang 2021 einer zweiwöchigen Elternzeit zu. Gefordert war ursprünglich aus Erhöhung des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 20 Wochen, welche aber von der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit abgelehnt wurde.

In Luzern war vor einigen Jahren ebenfalls eine Initiative geplant, welche durch die Coronapandemie aber nicht gestartet wurde.

Auch in anderen Kantonen wie Basel-Stadt, Genf und Wallis wurde in den vergangen Jahren von Seiten SP Elternzeit gefordert.

3. Warum wird Elternzeit nicht auf nationaler Ebene verhandelt?

«National geht es zu langsam vorwärts», schreibt das Berner Initiativkomitee. Progressive Kantone müssten vorangehen und eine Elternzeit einführen und so den Druck für eine nationale Lösung erhöhen.

Auch bei der abgeschmetterten Zürcher Initiative war man der Meinung, dass eine nationale Regelung wünschenswert sei.

4. Wie viel könnte die Elternzeit kosten?

Die Initiative würde «erhebliche Mehrkosten» mit sich bringen, zog der Regierungsrat als Fazit. Angesichts der angespannten finanzpolitischen Lage wolle der Regierungsrat derzeit «keine Mehrkosten eingehen, bei denen ein Handlungsspielraum besteht».

Im Mai hat der Regierungsrat Kostenschätzungen zu möglichen Szenarien vorgenommen. Diese Schätzungen bewegen sich zwischen 185 bis knapp über 200 Millionen Franken. Der Regierungsrat geht aber trotzdem von leicht tieferen Kosten aus. Erfahrungen in den EU-Staaten zeigten, dass nicht immer die gesamte Elternzeit genutzt werde.

Bei der Initiative selbst ist wurde die Kostenfrage noch nicht ausgearbeitet. Als «einfache Anregung» wurden statt einem ausformulierten Gesetzestext nur die wichtigsten Eckpunkte vorgegeben. Die Details werden erst bei einer Annahme der Initiative ausgearbeitet, so das Komitee Elternzeit. Die konkrete Umsetzung sei Sache der Regierung und des Grossen Rates.

5. Was passiert, wenn der Grosse Rat die Initiative ablehnt?

Wenn der Grosse Rat die Initiative ablehnt, stimmen die Berner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Elternzeit ab. Dies dürfte dann in der zweiten Hälfte 2023 der Fall sein.

veröffentlicht: 6. Dezember 2022 11:06
aktualisiert: 6. Dezember 2022 11:18
Quelle: BärnToday

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