Anwalt der Klägerinnen: «Urteil ist Schlag ins Gesicht der Opfer»
Quelle: BärnToday / Warner Nattiel
Nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten», liess das Gericht die schwersten Vorwürfe fallen. Der Vater wurde wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt. Er entgeht einer Ausweisung aus der Schweiz.
Einer der Söhne erhielt eine Freiheitsstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Franken auf Bewährung, wegen Beleidigung und Drohung. Gegen einen weiteren Sohn verhängte das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 120 Tagen, wegen sexueller Handlungen mit Kindern.
Beweise nicht hieb- und stichfest
Man brauche solide Beweise, um Menschen hinter Gitter zu bringen, sagte Gerichtspräsident Josselin Richard bei der Bekanntgabe des Urteils. Das Gericht sei mit widersprüchlichen Aussagen konfrontiert worden, von Seiten der Angeklagten und der Opfer.
Bei den Frauen seien die Vorwürfe gegen ihre Männer mit der Zeit immer schärfer ausgefallen. Zudem hätten sie sich manchmal widersprüchlich oder gar unglaubwürdig geäussert. Wären die Frauen als Opfer von Menschenhandel anerkannt worden, hätten sie von einer Aufenthaltsbewilligung profitiert, kam der Richter zum Schluss.
Gescheiterte Integration
Er ging aber auch mit den Männern hart ins Gericht. Sie hätten ein völlig veraltetes, engstirniges Frauenbild. Die Männer stünden alle unter dem Einfluss der Traditionen ihres Heimatlandes. Die Familie soll nach dem mittelalterlichen albanischen Gewohnheitsrecht des Kanun leben. Die balkanstämmige Familie bezeichnete Richard als ein Beispiel gescheiterter Integration in der Schweiz. Der Clan sei nur auf sich selbst und seine Landsleute fixiert.
Der Patriarch soll die Heirat seiner Söhne arrangiert haben, indem er minderjährige Mädchen aus dem Balkan einfliegen liess. Einmal verheiratet, wurden die Frauen laut Anklage unter sklavenartigen Bedingungen gehalten. Die Taten sollen sich rund 15 Jahre lang in Dörfern im Berner Jura ereignet haben.
Das Urteil kann an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden.
(sda)