Für Kantonsangestellte

Berner Regierung will drei Wochen Mutterschaftsurlaub vor Geburt

12. September 2022, 16:49 Uhr
Der Berner Regierungsrat ist bereit, den Mutterschutz für die Kantonsangestellten zu verbessern: In der Personalverordnung soll der Mutterschaftsurlaub ausgeweitet werden.
Der Berner Regierungsrat plant bessere Arbeitsbedingungen für schwangere Kantonsangestellte.
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Berner Kantonsangestellte sollen künftig einen besseren Mutterschutz erhalten. Der Regierungsrat empfiehlt eine entsprechende Motion von Tanja Bauer (SP) zur Annahme. Unterzeichnet wurde der Vorstoss auch von Mitgliedern der Mitte, der Grünen, der EVP und der AL. Der bereits bestehende Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen soll nicht angetastet werden; er soll vollständig nach der Geburt bezogen werden können. Zusätzlich soll aber ein dreiwöchiger Mutterschaftsurlaub vor der Geburt eingeführt werden.

«70 Prozent der Frauen sind schon heute in den letzten Wochen vor der Geburt krankgeschrieben, oft auch früher», sagt die Motionärin Tanja Bauer auf Anfrage. Besonders Bürotätigkeiten und langes Sitzen würden sich nicht gut auf Gesundheit einer werdenden Mutter auswirken, so Bauer. Nur jede sechste Frau arbeitet bis zur Geburt, wie ein Bericht des Bundesrats aus dem Jahr 2018 zeigt.

Zwei Wochen Mutterschaftsurlaub vor der Geburt zu wenig

Heute können die schwangeren Kantonsangestellten zwei Wochen ihres Mutterschaftsurlaubs vorbeziehen. Doch diese Lösung sei unbefriedigend: Zwei Wochen seien zu wenig und zudem werde der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt verkürzt. Dieser Vorbezug sei unattraktiv, da man die 16 Wochen nach der Geburt brauche, erklärt Bauer, selbst dreifache Mutter.

Tanja Bauer (SP)
© zvg/tanja-bauer.ch

Von der Lösung mit einem dreiwöchigen Mutterschaftsurlaub vor der Geburt würden alle profitieren, meint sie. «Für die werdende Mutter bietet es besseren Gesundheitsschutz und Arbeitskolleginnen und Arbeitgeber können die Abwesenheit besser planen.»

Dieser Argumentation folgt auch der Regierungsrat. Aus finanzieller Sicht spiele es für den Kanton keine Rolle, ob Schwangere vor der Geburt krankgeschrieben seien oder ob sie sich in einem vorgeburtlichen Mutterschutz befänden, schreibt die Regierung. Aufgrund der Karenzfrist der Krankentaggeldversicherung von 180 Tagen übernehme der Kanton so oder so die anfallenden Lohnkosten. «Es ist eine Win-win-Situation mit minimalen Mehrkosten«, sagt Tanja Bauer.

Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber steigern

Neben dieser erhöhten Planungssicherheit und dem verminderten Risiko von unvorhergesehenen Absenzen könnte der vorgeburtliche Mutterschaftsurlaub zudem die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber steigern, schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort.

Insbesondere bei den Lehrkräften könnte sich der Kanton von der Konkurrenz abheben. Von der neuen Regelung wären ausserdem Polizei und Verwaltungsangestellte betroffen. Wird die Motion überwiesen, möchte sie die Regierung per 1. Januar 2024 umsetzen.

(dak/sda)

Quelle: BärnToday
veröffentlicht: 12. September 2022 17:54
aktualisiert: 12. September 2022 17:54