Einsicht in Unterlagen

BLS akzeptiert Entscheid des Verwaltungsgerichts

· Online seit 03.03.2023, 14:50 Uhr
Das Transportunternehmen BLS akzeptiert das Urteil des Berner Verwaltungsgerichts und wird der Finanzkontrolle Einsicht in seine Geschäftsunterlagen ermöglichen müssen. Die BLS verzichtet somit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.
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Die BLS wolle «vollumfänglich mit den Behörden zusammenarbeiten», teilte das Transportunternehmen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage am Freitag mit.

Die Berner Finanzkontrolle hatte die Einsicht in die Geschäftsunterlagen der BLS verlangt, um die übertragenen Staatsbeiträge des Kantons an das Bahnunternehmen überprüfen zu können. Die BLS hatte dagegen eine Beschwerde eingereicht, welche im Februar vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde.

BLS erhielt zu hohe Subventionen

Im Jahr 2018 stellte das Bundesamt für Verkehr fest, dass die BLS aufgrund eines fehlerhaften Zinsglättungsmodells von Bund und Kantonen zu hohe Abgeltungen erhalten hatte, stand damals im Urteil. Dabei ging es um über 45 Millionen Franken. Knapp 30 Millionen davon wurden kompensiert.

Die Berner Finanzkontrolle konnte bis anhin die Beiträge des Kantons an die BLS mangels Einsicht in die Dokumente nicht überprüfen. Als das Fachorgan dies verlangte, weigerte sich die BLS und der Fall kam bis vors kantonale Verwaltungsgericht. Jetzt erhält die Finanzkontrolle Einsicht in die notwendigen Geschäftsunterlagen sowie in die Protokolle des Verwaltungsrats der Jahre 2018 bis 2020.

veröffentlicht: 3. März 2023 14:50
aktualisiert: 3. März 2023 14:50
Quelle: sda

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