Ehe für alle

Darum können gleichgeschlechtliche Paare in Berner Kirchen noch nicht heiraten

05.08.2022, 14:22 Uhr
· Online seit 04.08.2022, 15:03 Uhr
Seit Anfang Juli können sich gleichgeschlechtliche Paare auch in reformierten Kirchen trauen lassen - beispielsweise in den Kantonen Zürich, St.Gallen oder Luzern. Im Kanton Bern hingegen müssen sich gleichgeschlechtliche Paare noch gedulden.
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Vor rund einem Monat ist das Gesetz «Ehe für alle» in Kraft getreten. In den reformierten Kirchen des Kantons Bern können gleichgeschlechtliche Paare derzeit aber noch nicht heiraten - anders als beispielsweise in den reformierten Kirchen der Kantone Zürich, St.Gallen oder Luzern.

Grund dafür ist ein Beschluss der Leitung der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Diese hat vergangenes Jahr entschieden, das Kirchenparlament über die Frage entscheiden zu lassen, ob gleichgeschlechtliche Paare in reformierten Kirchen getraut werden sollen.

«Diese Vorgehensweise ermöglichte uns, ein Thema, das in der Kirche kontrovers ist, breit zu diskutieren. Darüber bin ich sehr froh», sagt Matthias Zeindler, Leiter Theologie der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.

Kirchenparlament sagt Ja

Über die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare kirchlich getraut werden sollen, stimmte das Parlament der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, die sogenannte Synode, zum ersten Mal im Mai ab. Das Resultat fiel deutlich aus: Die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare wurde vom Parlament mit 109 zu 20 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen.

Damit eine Änderung an der Kirchenordnung vorgenommen werden kann, muss die Synode im November noch ein zweites Mal über das Thema entscheiden. Danach folgt eine viermonatige Referendumsfrist. In dieser haben die Kirchenmitglieder die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen und eine Abstimmung an der Urne herbeizuführen.

«Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass das Referendum ergriffen wird», sagt Matthias Zeindler. Wird kein Referendum ergriffen, werden die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nach Ablauf der Frist die kirchliche Trauung für alle einführen.

Segnungsfeiern seit den 90er-Jahren

Gleichgeschlechtliche Paare können somit frühestens Mitte 2023 in einer reformierten Kirche im Kanton Bern heiraten. Die Schwulenorganisation Pink Cross bedauert, dass dies nicht bereits früher möglich ist und so lange dauert. Man hätte seit der Abstimmung zur Ehe für alle im vergangen September Zeit gehabt, so Max Krieg, Vorstandsmitglied von Pink Cross.

Pink Cross begrüsse aber, dass sich gleichgeschlechtliche Paare in den reformierten Kirchen im Kanton Bern segnen lassen können. Solche Segnungsfeiern sind seit den späten 1990er-Jahren möglich.

veröffentlicht: 4. August 2022 15:03
aktualisiert: 5. August 2022 14:22
Quelle: BärnToday

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