Beispiellose Flucht

Durch die Suppenklappe: 41-Jähriger flüchtet aus der JVA Witzwil

08.08.2022, 17:11 Uhr
· Online seit 08.08.2022, 15:56 Uhr
Einem Mann ist am Sonntag die Flucht aus dem offenen Vollzug bei der Justizvollzugsanstalt Witzwil bei Gampelen gelungen. Dabei scheinen dem Straftäter seine körperliche Statur und fehleranfällige Technik geholfen zu haben.
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Am Sonntag ist einem Mann die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Witzwil im Berner Seeland gelungen, wie die Kantonspolizei Bern am Montag mitteilte. Von ihm gehe aber keine Gefahr aus. Der 41-jährige Algerier verbüsste in der Justizvollzugsanstalt Witzwil eine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug wegen illegalem Aufenthalt und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.

Durch die Suppenklappe und über den Zaun

Wie ist dem 41-Jährigen die Flucht gelungen? Dies hat einerseits mit seiner Statur, andererseits mit den technischen Anlagen der Justizvollzugsanstalt zu tun. Der Mann war in einer Arrestzelle, da man bei einer Kontrolle Betäubungsmittel bei ihm gefunden habe, sagt Balz Büttikofer, Direktor der Justizvollzugsanstalt Witzwil. «Bei den aktuellen Temperaturen werden diese Arrestzellen sehr heiss. Damit es erträglicher wird, lässt man die Essensklappe offen, da im Gang ein Klimagerät steht. Unsere Vermutung ist, dass der Mann durch die Klappe gekrochen ist.»

Die sogenannte Suppenklappe misst lediglich 28 auf 18 Zentimeter. Der JVA-Direktor bestätigt, dass es sich beim Gefangenen um eine sehr kleine Person handelt.

Doch damit war der Ausbruch noch nicht zu Ende: Der Häftling konnte nämlich auch aus der umzäunten gesicherten Zone fliehen. Nach erstem Erkenntnisstand wird vermutet, dass die Detektoren und die damit verbundene Kameraaufzeichnung und Alarmierung nicht funktioniert haben und der Mann so unbehelligt über den Zaun fliehen konnte.

Nicht sein erstes Mal in Witzwil

«Im offenen Vollzug ist es nicht schwer zu entweichen», sagt der JVA-Direktor. «Tagsüber arbeiten diese Männer in unseren Betrieben.» Damit ein verurteilter Täter seine Strafe im offenen Vollzug absitzen kann, wird vorausgesetzt, dass er nicht fluchtgefährdet und nicht gefährlich für die Gesellschaft ist.

Beim nun Entflohenen dürfte nun zumindest der erste Punkt nicht mehr zutreffen. «Ich gehe davon aus, dass er nicht mehr in den offenen Vollzug kommt, da er ja offensichtlich fluchtgefährdet ist. Sein Hauptdelikt ist der illegale Aufenthalt. Bei ihm wäre die Ausschaffung angestanden, welcher er sich jetzt entzogen hat», so Balz Büttikofer. Da die Flucht aus einer JVA aber kein Straftatbestand ist, muss er deswegen keine zusätzlichen Tage absitzen, sollte er erneut erwischt werden.

Der Mann war nicht das erste Mal in Witzwil inhaftiert. Da der Algerier mit illegalem Aufenthaltsstatus bisher aber nicht ausgeschafft werden konnte, sei er immer wieder entlassen worden, informierte die Kantonspolizei.

Strengere Massnahmen widersprechen der Idee des offenen Vollzugs

Eine solche Flucht aus einer Arrestzelle sei noch nie vorgekommen, so Büttikofer. «Aber Entweichungen aus dem offenen Vollzug kommen ab und zu vor. Auch eine verspätete Rückkehr von mehr als zwei Stunden gelte als Entweichung. Die meisten Männer kommen aber am nächsten oder übernächsten Tag von selbst in die Anstalt zurück.»

Nun wolle man Massnahmen ergreifen, damit so eine Flucht nicht mehr vorkommt. Aber Büttikofer betont, dass man beim offenen Vollzug bleiben wolle. Man verzichte auch darauf, sämtliche Eingänge zu sichern und alles per Video zu überwachen, da dies der Grundidee des offenen Vollzugs widerspreche. «Es ist auch am Inhaftierten, zu beweisen, dass er absprachefähig ist, dass er sich an Abmachungen halten kann und so verdient, zurück in die Gesellschaft zu gehen», so Büttikofer.

Als erste Konsequenz sollen in den Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten die Präsenzkontrollen verstärkt und die Sicherheitssysteme untersucht werden.

(dak)

veröffentlicht: 8. August 2022 15:56
aktualisiert: 8. August 2022 17:11
Quelle: BärnToday

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