Wegen Maskenpflicht

Eltern zahlen 2000 Franken Busse, weil sie ihr Kind nicht zur Schule schickten

· Online seit 18.03.2023, 10:00 Uhr
Sie haben ihr Kind während Wochen nicht zur Schule geschickt, als dort Maskenpflicht galt. Dafür wurden die Eltern des Kindes gebüsst. Weil sie Einsprache einlegten, standen sie am Freitag vor dem Regionalgericht Oberland.
Anzeige

Ihr Kind leide an Migräne und Kopfschmerzen, sagte die Mutter. Aus gesundheitlichen Gründen haben die Eltern aus dem Berner Oberland ihr Kind im Winter 2022 nicht zur Schule geschickt, wie das «Thuner Tagblatt» berichtet. Wegen der Maske hätten sich die Symptome des heute 12-jährigen Kindes verschärft. Darum hätten die Eltern kurzerhand entschieden, es nicht mehr zur Schule zu schicken und behielten es während mehrerer Wochen zurück.

Sie waren nicht die Einzigen, die sich gegen die Maskenpflicht in der Schule gewehrt hatten. Aber nur wenige haben ihr Kind tatsächlich nicht hingeschickt. Sie hätten die Schule über die Schritte informiert, aber trotzdem seien einige Wochen unentschuldigte Absenz eingetragen. Darum wurden die Eltern mit 1000 Franken pro Person gebüsst.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Sie erhoben dagegen Einsprache und wollten einen Freispruch. Sie hatten auch ein Arztzeugnis, das die gesundheitlichen Probleme belegen sollte. Doch laut Zeitungsbericht handelt es sich dabei um einen nicht vertrauenswürdigen Arzt. Gerichtspräsident Jürg Santschi zweifelte das Zeugnis an. Für die Eltern gab es keinen Freispruch. Lediglich die Strafe wurde etwas gesenkt. Denn die Mutter war während der Absenz ihres Kindes an Corona erkrankt und hatte Belege dafür. Gemäss den damaligen Regeln hätte es also während 10 Tagen Quarantäne sowieso gefehlt. Darum wurde die Strafe von 1000 auf 600 Franken pro Person heruntergesetzt, dazu kommen allerdings wieder Verfahrenskosten von 800 Franken hinzu. Die Eltern müssen also entweder 2000 Franken zahlen oder Berufung einlegen und den Fall weiterziehen.

(ade)

veröffentlicht: 18. März 2023 10:00
aktualisiert: 18. März 2023 10:00
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch