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Kanton Bern

Frau bei Gunten im Thunersee versenkt: Baselbieter wird zu einer Haftstrafe von knapp 18 Jahren verurteilt.

Tötungsdelikt Gunten

Leiche im Thunersee versenkt – Täter wird zu über 17 Jahren Haft verurteilt

22.12.2023, 19:23 Uhr
· Online seit 22.12.2023, 14:49 Uhr
Das Regionalgericht in Thun verurteilt einen 39-jährigen Baselbieter zu einer Haftstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten. Es sah als erwiesen an, dass der Mann eine Frau bewusst getötet und danach ihre Leiche bei Gunten im Thunersee versenkt hat.
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Weiter hätten die Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung nicht auseinanderliegen können: Die Staatsanwältin forderte für den 39-jährigen Baselbieter einen Schuldspruch und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Verteidigung einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes und eine sofortige Freilassung. Das Regionalgericht in Thun hat den Mann nun zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Der Verurteilte hatte von Beginn weg zugegeben, dass er die Leiche der Frau bei Gunten im Thunersee versenkt hatte. Gestorben sei die Frau jedoch nach einem Sturz. Er habe bei ihr keinen Puls mehr gefühlt und sie für tot gehalten. Dabei sei er in Panik geraten und habe beschlossen, die Frauenleiche in einem Gewässer «zu entsorgen».

Vorbliebe für Gewalt und Pornos

Die Staatsanwaltschaft zweifelte diese Version an und verwies auf die bekannte Vorliebe des Verurteilten für harte Gewaltpornografie. Entsprechendes Material wurde auf seinem Computer gefunden. Die Staatsanwältin betonte, dass der Mann seine sexuellen Gewaltphantasien mit der Bekannten ausleben wollte, die jedoch ablehnte. Es sei zum Streit gekommen, in dessen Verlauf der Mann ihr mit einem stumpfen, hammerähnlichen Gegenstand auf den Kopf geschlagen habe. Die nicht tödlich verletzte Frau sei dann ein leichtes Opfer gewesen, gerade so wie die Frauen in den Gewaltporno-Filmen, die sich der Mann angeschaut hatte. «Er wollte sie sterben sehen», betonte die Staatsanwältin.

Kein Unfall

Der Unfall-Version schenkte das erstinstanzliche Gericht am Freitag ebenfalls keinen Glauben. Ob Panik oder nicht, jeder vernunftbegabte Mensch hätte nach einem Sturz Hilfe für das Opfer geholt und es nicht einfach in einem See versenkt, in der Annahme es sei tot. Ausserdem seien die Kopfverletzungen des Opfers nicht mit einem Sturz vereinbar, verwies das Gericht auf rechtsmedizinische Erkenntnisse. Vielmehr habe der Mann mit einem stumpfen Gegenstand das Opfer niedergeschlagen. Die verletzte und wohl auch bewusstlose Frau habe er dann in seinen Wagen geladen und gefesselt, damit sie sich nicht wehren konnte. Dann sei er zu sich nach Hause gefahren. Dort sei die Frau allenfalls wieder bei Bewusstsein gewesen. Damit sie sich nicht habe bemerkbar machen können, habe er sie mit einem Kabelbinder kurzerhand erdrosselt.

Grausam, skrupellos und gefühlskalt

Der Täter habe zwar geplant, sich nach geraumer Zeit wieder mit seiner ehemaligen Sex-Partnerin zu treffen. Auch den Ort des Treffens habe er recherchiert. Alles Weitere sei aber nicht von langer Hand geplant gewesen, kam das Gericht zum Schluss. So habe der Mann auch erst nach der Strangulation der Frau im Internet nach Orten gesucht, an denen man eine Leiche in einem Gewässer entsorgen konnte.

Ein sexuelles Motiv für die Strangulation sah das Gericht zwar nicht. Dennoch beurteilte es die Tat als äusserst grausam, skrupellos und gefühlskalt. Deshalb sei der Mann des Mordes schuldig zu sprechen. Ausserdem sprach ihn das Gericht der Störung des Totenfriedens, der Pornographie und Gewaltdarstellung schuldig. Insgesamt erachtete das Gericht eine Strafe von 17 Jahren und 8 Monaten für angemessen. Ausserdem ordnete es eine ambulante Therapiemassnahme für den Täter an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden. Bis ein rechtsgültiges Urteil vorliegt, verbleibt der Mann in Sicherheitshaft.

(mfu/sda)

veröffentlicht: 22. Dezember 2023 14:49
aktualisiert: 22. Dezember 2023 19:23
Quelle: BärnToday

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