Turnhallensanierung

Frutigen darf Vergabeverfahren nicht abbrechen

· Online seit 13.12.2022, 17:51 Uhr
Nach einer Beschwerde wollte die Gemeinde Frutigen das Vergabeverfahren für die Sanierung der Turnhalle abbrechen. Dies wäre allerdings rechtswidrig.
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Bei der Sanierung der Oberstufenturnhalle in Frutigen hat die Regierungsstatthalterin erneut eine Beschwerde gutgeheissen. Die Gemeinde wollte das Vergabeverfahren für die Sanierung abbrechen. Ein solcher Abbruch sei rechtswidrig, teilte das Regierungsstatthalteramt am Dienstag mit.

Die Stimmbevölkerung von Frutigen hatte im November letzten Jahres Ja zur Sanierung der Oberstufenturnhalle gesagt. Um diesen Auftrag zu vergeben, hatte die Gemeinde ein Verfahren gestartet. Zu diesem Vergabeverfahren hatte das zweitplatzierte Architekturunternehmen eine Beschwerde eingereicht, welche im Juli 2022 von der Regierungsstatthalterin gutgeheissen wurde.

Statt die verschiedenen Offerten, welche im Vergabeverfahren eingereicht wurden, neu zu beurteilen, entschied die Gemeinde das Verfahren abzubrechen und wollte ein neues starten.

Gegen diesen Entscheid gab es erneut eine Beschwerde, welche das Regierungsstatthalteramt von Frutigen und Niedersimmental nun guthiess. Die von Frutigen vorgebrachten Gründe würden ein Verfahrensabbruch nicht rechtfertigen, begründete das Amt seinen Entscheid.

Gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin können die Parteien innert zehn Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben.

(sda/pfl)

veröffentlicht: 13. Dezember 2022 17:51
aktualisiert: 13. Dezember 2022 17:51
Quelle: sda

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