Bundesgericht urteilt

Gefängniszelle angezündet: Kein amtlicher Anwalt für Bieler Insassen

· Online seit 13.10.2022, 13:37 Uhr
Die Berner Justiz hat des Gesuch für einen amtlichen Rechtsbeistand eines Gefängnisinsassen in Biel zurecht abgewiesen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
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Der Mann hatte Strafanzeige eingereicht, weil man ihn trotz mutmasslich bekannter Suizidalität in eine Sicherheitszelle gesperrt hatte. Dort zündete er eine Matratze an.

Der im Regionalgefängnis Biel gefangene Insasse begründete seinen Anspruch auf einen amtlichen Rechtsvertreter und unentgeltliche Rechtspflege unter anderem damit, dass er von Opfer eines Übergriffs staatlicher Funktionäre geworden sei.

Er habe trotz seiner psychischen Situation Zugang zu einer Feuerquelle und brennbarem Material gehabt. Zudem sei die Zellentüre nach Löschen des Brandes über fast zehn Minuten hinweg nicht geöffnet worden. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Matratze zerstückelt

Der Mann löste im Mai vergangenen Jahres zwei Mal mit einer Zigarette den Feueralarm in seiner Zelle aus. Als Disziplinierungsmassnahme wurde er in eine kameraüberwachte Sicherheitszelle gebracht, wie das Bundesgericht schreibt. Dort zerstückelte er die Matratze, häufte die Einzelteile vor der Zelltüre auf und setzte sie in Brand.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Beschwerdeführer mit erheblicher Wahrscheinlichkeit keine staatliche Gewalt erfahren habe. Das Löschen des Brandes und der Ablauf danach würden einem institutionalisierten Vorgehen entsprechen.

So dürften bei einem Brand mit starker Rauchentwicklung nur gesicherte Personen die Zelle betreten. Vorliegend seien eine Aussentür und die Essensluke geöffnet gewesen, so dass der Rauch teilweise habe abziehen können. 

(sda/ris)

veröffentlicht: 13. Oktober 2022 13:37
aktualisiert: 13. Oktober 2022 13:37
Quelle: BärnToday

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