Wegen eines Streits rückten zwei Polizisten nach Herrenschwanden aus. Dort angekommen, kam es zu einem Zwischenfall mit einem Hund, wie die Polizei mitteilte. «Die Polizisten wurden durch den grossen Hund unmittelbar und unerwartet aus der Haustüre angegriffen», sagt Polizeisprecher Thomas Ernst. Der erste Polizist habe den Hund mit einem Stuhl abgewehrt.
«Daraufhin griff der Hund den zweiten Polizisten an. Dieser wehrte ihn mit der Hand ab und der Hund biss den Polizisten in den Oberschenkel, worauf dieser in Notwehr den Angriff mittels Schusswaffe abwehrte.» Der polizeiliche Schusswaffengebrauch richtet sich laut Ernst der Kantonspolizei Bern nach Art. 134 Polizeigesetz.
Im Netz führt der Polizeieinsatz dennoch zu Diskussionen. Diverse User verstehen das Vorgehen des Beamten, andere hinterfragen den Polizeieinsatz: So fragt ein Facebook-Nutzer, ob keine andere Methode möglich gewesen wäre, um das Tier ruhig zu stellen. Darauf entgegnet Ernst auf Anfrage von BärnToday folgendermassen: «Der Hund griff unsere Mitarbeitenden unvermittelt und unerwartet an. Er konnte nicht unter Kontrolle gebracht werden. Der Polizist sah aufgrund der Intensität des Angriffs kein milderes Mittel, als die Schusswaffe einzusetzen, um den Angriff erfolgreich abzuwehren.»
Der Polizist wurde gemäss Ernst durch den Hundebiss verletzt. «Er musste sich in Spitalbehandlung begeben, konnte das Spital aber wieder verlassen.» Die Kantonspolizei hat Ermittlungen zum Vorfall eingeleitet.
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(fho)