Hohe Geldstrafe wegen Tod bei Tauchkurs
Für den Tod eines 29-Jährigen müssen der Organisator und ein Tauchkursleiter nun tief in die Tasche greifen. Vergangene Woche wurden sie vom Regionalgericht Oberland verurteilt. Wie das «Thuner Tagblatt» schreibt, argumentierte das Gericht, dass die Verantwortlichen ihre Pflichten besser hätten ausführen müssen – besonders bei der Vorbereitung.
So war der Verstorbene zwar ein aktiver Taucher, hatte aber wenig Erfahrung mit Tieftauchen. Der Tauchgangleiter habe es versäumt, sich über diese Erfahrung zu erkundigen und den Tauchgang entsprechend anzupassen. Mit diesen Argumenten wurde auch der Organisator verurteilt. So war der Organisator beim Kurs auch nicht anwesend, was eigentlich den Vorgaben des Tauchverbands Padi (Professional Association of Diving Instructors) entspräche.
Wie die Berner Tamedia-Zeitungen berichten, wurden der Organisator und der Kursleiter zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen, Verfahrens- und Anwaltskosten sowie einer Genugtuung an die Eltern des Opfers verurteilt.
(dak)