Lösung gefunden

Im Worber Bärensaal kann definitiv weiter Lotto gespielt werden

19.01.2023, 13:31 Uhr
· Online seit 19.01.2023, 13:13 Uhr
Beim Lottospielen können weiterhin Gutscheine oder Gold gewonnen werden – wenn Veranstaltende eine Kleinlotteriebewilligung erwerben. Dies teilte die Berner Sicherheitsdirektion am Donnerstag mit. Dank dieses Entscheids kann im Worber Bärensaal weiterhin Lotto gespielt werden.
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Viele gemeinnützige Vereine können durch Lottos zusätzliche Einnahmen generieren. Die Gewinnmöglichkeiten beim Lottospielen waren allerdings durch die Geldspielgesetzgebung des Bundes eingeschränkt: Einkaufs-Gutscheine, die beispielsweise im Worber Bärensaal gewonnen werden konnten, zählten gemäss Berner Sicherheitsdirektion nicht als Sach-, sondern als Barpreis und wären damit nicht zulässig gewesen. Der Lottoverein 51, der die Lottos im Bärensaal organisiert, befürchtete deshalb im November, für Spielende unattraktiver zu werden und ab 2023 keine Lottos mehr durchführen zu können.

Doch nun können Lotto-Fans aufatmen: Am Donnerstag gab die Berner Sicherheitsdirektion bekannt, gemeinsam mit Veranstalterinnen und Veranstaltern eine Lösung erarbeitet zu haben: Mit einer Kleinlotteriebewilligung ist es weiterhin möglich, Gutscheine, Edelmetalle oder Bargeld als Lottogewinne abzugeben.

Bürokratischer Mehraufwand

Der Lottoverein 51 freut sich über die gefundene Lösung. «Wir haben mit der Berner Sicherheitsdirektion enge Gespräche geführt und kamen am Mittwoch zu einer Einigung, die für beide Seiten stimmt», erzählt Präsident Roland Künzle.

Diese bedeute allerdings auch einen bürokratischen Mehraufwand: Jeder Verein, der im Bärensaal Worb ein Lotto veranstaltet, müsse eine Einzeleingabe für jedes Lotto machen, erklärt Künzle. «Zudem muss jeder Verein Dokumente wie Statuten, Vollmachten und Jahresrechnungen vorzeigen.» Das sei jedoch verkraftbar, so Künzle. «Wir wollen nicht jammern, sondern diese Sachen einfach erledigen, damit wir spielen können.» Die Kleinlotteriebewilligung kostet rund 90 Franken.

Sachpreise weiterhin ohne Bewilligung möglich

Auch die Sicherheitsdirektion ist froh, eine Lösung gefunden zu haben. Lotto-Veranstaltende,  die nur Sachpreise verlosen möchten, können dies weiterhin ohne Bewilligung tun. «Mit dem neuen Geldspielgesetz des Bundes wird der Schutz der Spielenden sehr hoch gehalten. Das bedeutet, dass die nicht bewilligungspflichtigen Lottos und Tombolas nur Sachpreise verlosen dürfen – beispielsweise Fruchtkörbe oder weitere Lebensmittel», schreibt Irène Steinegger-Meier, Leiterin Fonds und Bewilligungen.

Lotto zu spielen, habe einerseits einen wichtigen sozialen Aspekt, sei aber auch für die meist ehrenamtlichen Vereine wichtig, welche die Lottos veranstalten. «Der Reingewinn von Lotto-Veranstaltungen fliesst in die gemeinnützigen Organisationen – die Vereine. Diese benötigen die Einnahmen, um sich zu finanzieren», betont Steinegger-Meier.

Das Fortbestehen der Lottos im Worber Bärenpark ist also gesichert. Roland Künzle vom Lottoverein 51 freut sich: «Wir sind alle happy, dass es soweit gekommen ist.»

veröffentlicht: 19. Januar 2023 13:13
aktualisiert: 19. Januar 2023 13:31
Quelle: BärnToday

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