Kanton Bern will Steuern der Inflation anpassen
Wenn durch die Inflation die Löhne steigen, dann führt das zu höheren Einkommenssteuern. Um dies zu vermeiden, sieht das Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge an die Teuerung vor.
Dabei passt der Regierungsrat die Einkommenssteuertarife der Kantons- und Gemeindesteuern alljährlich der Teuerung an. Die übrigen Tarife sowie die Abzüge und die Steuerfreibeträge werden nur angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Anpassung drei Prozent erreicht. Der letzte solche Ausgleich erfolgte im Jahr 2011, so der Regierungsrat.
Jetzt ist es so weit: Im Jahr 2022 betrug die vom Bund kommunizierte Teuerung 2,8 Prozent. Addiert mit der Teuerung seit der letzten Anpassung erreicht die Inflation den Wert von 3 Prozent. Somit ist die Zeit reif für den Ausgleich der kalten Progression.
Zuständig für diese Anpassungen ist der Grosse Rat. Deshalb wird der Regierungsrat dem Parlament ein Dekret unterbreiten, welches am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
(sda)