Der Beschwerdeführer führt mit seiner Frau seit rund 30 Jahren eine Einrichtung, in der er verlassene, kranke oder verletzte Tiere aufnimmt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse verurteilt, weil er die Ratschläge zweier Tierärzte zur Behandlung eines Ponys mit Hufrehe und einer Ziege mit Räude nicht befolgt hatte.
Die Vorinstanz war der Ansicht, der Rentner habe seinen eigenen Kopf durchgesetzt und damit das Leiden der Tiere verlängert. Er hatte dem Pony Hufschuhe angezogen, anstatt es zu beschlagen, und die Ziege mit Cremes und Kernseife eingecremt, anstatt sie medikamentös zu behandeln.
In einem am Freitag publizierten Urteil betont das Bundesgericht, die Tierärzte würden anerkennen, dass die Krankheiten, an denen die Tiere litten, schwer zu behandeln seien. Die Behandlungsmethoden variierten stark, je nachdem, welche Spezialisten konsultiert würden.
Keine Misshandlung
Auch wenn der Beschwerdeführer nicht immer konsequent gehandelt und nicht immer die ihm erteilten Ratschläge befolgt habe, kann ihm laut Bundesgericht nicht vorgeworfen werden, dass er sich nicht um das Schicksal seiner Tiere gekümmert habe.
Unter diesen Umständen erreiche sein Verhalten nicht den erforderlichen Schweregrad, um als Misshandlung im Sinne des Gesetzes eingestuft zu werden.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.