Sie wies eine Beschwerde ab, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Resultate der Gemeindeversammlung vom 25. April 2024 bleiben demnach gültig. Das Volk hatte damals einen Planungskredit für die Dorf- und Schulentwicklung mit grossem Mehr bewilligt.
Die Beschwerdeführer störten sich an einer Äusserung des Gemeindepräsidenten an der Informationsveranstaltung vom März. «Kommen Sie alle am 25. April mit einem Ja zur Abstimmung. Alle, die dagegen sind, sollen zu Hause bleiben und fernsehschauen», hatte der Gemeindepräsident erklärt.
Stimmabgabe nicht beeinflusst
Die Statthalterin wertete diese Äusserung als unzulässige behördliche Intervention. Diese habe aber die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe nicht entscheidend beeinflusst. Die Stimmbeteiligung sei mit 27,2 Prozent beachtlich gewesen. Dass ohne die umstrittene Äusserung deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger erschienen wären, sei zu bezweifeln. Zudem hätten sich die Gegner der Vorlage in den Medien durchaus Gehör verschaffen können.
Bei der Schlussabstimmung habe es bei 187 Stimmberechtigten eine Stimmendifferenz von 109 Stimmen gegeben. Ein derart deutliches Ergebnis lasse darauf schliessen, dass in der Bevölkerung grossmehrheitlich eine wohlwollende Haltung gegenüber dem Projekt «Dorf- und Schulentwicklung» vorherrschen dürfte.
Mit dem Kredit von 150'000 Franken wird nun eine Zonenplan- und Baureglementsänderung ausgearbeitet. Sie soll den Weg für die weitere Dorf- und Schulentwicklung ebnen.
(sda/raw)
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