Letzte Chance: Gampelen richtet offenen Brief an Natur- und Heimatschutz | BärnToday
Camping-Zoff

Letzte Chance: Gampelen richtet offenen Brief an Natur- und Heimatschutz

6. Oktober 2022, 11:20 Uhr
Eigentlich war es beschlossene Sache: Ende 2024 soll der Campingplatz Fanel in Gampelen schliessen. Nur die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK kann mit der neuen Prüfung das Blatt noch wenden. Dazu muss das Resultat aber anders ausfallen als noch 2003.
Der TCS-Campingplatz auf Gebiet der Gemeinde Gampelen am Neuenburgersee mitten im Naturschutzgebiet Fanel.
© KEYSTONE/PPR/TCS CAMPING
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Der Oktober entscheidet für Gampelen alles: Kann ihr beliebter Campingplatz Fanel weiterbestehen oder nicht? Denn der TCS-Campingplatz ist nicht zonenkonform und müsste eigentlich per Ende 2024 geschlossen werden.

Alles hängt von der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK ab, welche im Oktober eine Ortsbesichtigung in Gampelen vornimmt. Sie entscheidet darüber, ob mit dem Campingplatz Umweltrecht verletzt wird oder nicht. Falls dem nicht so ist, könnte der Campingplatz umgezont und damit gerettet werden. Doch im letzten Gutachten von 2003 stellte die ENHK «eine schwerwiegende Beeinträchtigung» der Natur und Schutzzonen durch den Campingplatz fest. Mit einem offenen Brief möchte die Einwohnergemeinde Gampelen die ENHK in die richtigen Bahnen leiten.

Ein «Hotspot der Biodiversität»

Das Hauptproblem ist, dass sich der Campingplatz bei Gampelen in einer Naturschutzzone mit verschiedenen weiteren Schutzzonen befindet. «In der Uferlandschaft am Süd- und Ostufer des Neuenburgersees mit den Objekten Grande Cariçaie und Fanel kommen rund ein Viertel aller schweizerischen Tierarten und ein Drittel aller Pflanzenarten vor», schreibt das Amt für Landwirtschaft und Natur und beschreibt den Fleck gar als «Hotspot der Biodiversität der Schweiz».

So urteilte die ENHK 2003, dass der Campingplatz «nicht mit den Schutzzielen der verschiedenen betroffenen Bundesinventare zu vereinbaren ist.» Die Kommission kam auch zum Schluss, dass durch den Campingbetrieb «eine bedeutende Störung des Lebensraumes für wildlebende Saugetiere und Vogel – auch bedrohte und geschützte Arten» ausgehe.

Besonders heikel: Eine mögliche Umzonung wurde auch damals schon kritisiert: «Die Aufhebung des Campingplatzes im Waldareal bedeutet nicht, dass der verbleibende Teil des Campingplatzes und der damit verbundene Bootshafen mit den Schutzbestimmungen vereinbar wäre.» So würde auch eine Einzonung dieses Bereichs den bestehenden störenden Zustand bestätigten, schrieb der Natur und Heimatschutz vor fast 20 Jahren.

«Campingplatz hat nicht zu einem wachsenden Schaden an der Natur geführt»

Die Einwohnergemeinde Gampelen möchte das Camping aber auf keinen Fall verlieren. Vor dem Besuch der ENHK hat die Gemeinde nun einen offenen Brief veröffentlicht, mit welchem sie die Mitglieder des ENHK auf verschiedene Punkte aufmerksam machen will, welche sich seit dem letzten Gutachten geändert haben. So zählt die Einwohnergemeinde etwa auf, dass der Sport- und Animationsplatz um 50 Prozent verkleinert wurde und der Platz weniger dicht belegt sei.

Naturschutz und ein Campingplatz würden sich gut vertragen, argumentiert die Einwohnergemeinde: «Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Schutzziele der Bundesinventare und des Campingplatzes nicht in einem grundlegenden, unauflösbaren Widerspruch stehen.» Weiter schreibt er, dass der Betrieb des Campings in den vergangenen 50 Jahren nicht zu einem wachsenden Schaden an der Natur geführt habe.

Der Ball liegt nun beim Natur- und Heimatschutz. Die Frage ist nur, ob sie ihn zurück auf den Campingplatz werfen und dort weitergespielt werden darf, oder nicht.

(dak)

Quelle: BärnToday
veröffentlicht: 6. Oktober 2022 14:00
aktualisiert: 6. Oktober 2022 14:00
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