Interessierte Betriebe können bei der Gewerbepolizei ein Gesuch stellen, wie die Stadt Biel am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Bedingung ist, dass die Terrasse bewilligt ist und der Betrieb bereits bis um 0.30 Uhr geöffnet sein darf.
Das Polizeiinspektorat habe sich aufgrund der guten Erfahrungen im Vorjahr für den erneuten Testlauf entschieden. Damals durften 21 Betriebe ihre Terrassen an acht Wochenenden bis um 01.30 Uhr betreiben. Die verlängerten Öffnungszeiten seien zwar nicht besonders lukrativ gewesen, dafür hätte die Schliessung der Aussenbereiche bei Betriebsende entspannter durchgeführt werden können.
Die Stadt Biel wird nach der Auswertung des zweiten Testlaufs entscheiden, wie es ab 2025 mit den verlängerten Öffnungszeiten für die Sommermonate weitergehen soll.
(sda)
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.