Steuerentlastung für Berner Eltern doch erst ab 2024
Vorteile bringt sie unter anderem für Eltern, die ihre Kinder beispielsweise in eine Kita schicken. Der Drittbetreuungsabzug wird von 12'000 auf 16'000 Franken erhöht. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit verbessert werden.
Die Neuerung wurde letzten September in erster Lesung beschlossen, ebenso die steuerliche Bevorteilung von Solaranlagen. Im Januar sprach sich die Finanzkommission dafür aus, die Änderungen aufs Steuerjahr 2023 vorzuziehen. Schliesslich seien sie dringlich.
Doch der Regierungsrat warnte von einer rückwirkenden Inkraftsetzung. Eine geordnete Umsetzung wäre so nicht möglich, warnte Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) im Rat. Die Umstellungen seien nicht so rasch und einfach umsetzbar wie man meinen könnte.
Der Grosse Rat liess sich davon überzeugen. Die Steuergesetzrevision tritt wie geplant 2024 in Kraft.
(sda/ade)