Verurteilt

Täter im Tötungsdelikt von Lengnau muss 9 Jahre hinter Gitter

15.11.2022, 20:47 Uhr
· Online seit 15.11.2022, 14:24 Uhr
Ein Mann, der in Lengnau einen Bekannten getötet hatte, wurde vom Regionalgericht Berner Jura - Seeland zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung.
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Das erstinstanzliche Gericht in Biel hat am Dienstag einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt, der in Lengnau einen Bekannten getötet hat. Die beiden Männer waren wegen Drogen in Streit geraten.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten, einen gebürtigen Nigerianer, wegen vorsätzlicher Tötung. Im Vollzug muss er eine ambulante Therapie absolvieren. Zudem kassierte er einen Landesverweis von zehn Jahren.

Der Privatklägerschaft wurden Genugtuungen von bis zu 35'000 Franken zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden.

Zum Streit der seit 15 Jahren befreundeten Männer kam es in der Wohnung des Angeklagten am 9. November 2020 in Lengnau BE. Der Streit endete in einer Schlägerei, bei der der Täter auch ein Messer benutzte.

Ein einseitiger Kampf

Das Opfer wies zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen sowie Verletzungen durch Schläge und Tritte auf, die aber nicht direkt für den Tod des 38-jährigen Schweizers verantwortlich waren. Vielmehr erstickte das Opfer an seinem Erbrochenen.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er stritt nicht ab, in seiner Wohnung mit dem Freund in Streit geraten zu sein, blieb in seinen Aussagen zum Kerngeschehen aber vage. Stattdessen habe er sich darauf verlegt, das Ganze als Unfall darzustellen, sagte der Gerichtspräsident.

Das Gericht kam aufgrund der gesicherten Spuren zum Schluss, dass ein sehr heftiger Kampf stattgefunden haben musste. Das Opfer wies insgesamt fast 90 Verletzungen an der Körpervorderseite auf, der Angeklagte praktisch keine.

Der grössere und schwerere Angeklagte müsse den Kampf stark dominiert haben. So viele Verletzungen könnten auch nicht in ein paar Sekunden verabreicht werden. Der Kampf müsse also einige Zeit gedauert haben, schloss das Gericht. Dies sei nicht einfach ein Unfall gewesen.

Tod in Kauf genommen

Der Angeklagte habe wissen müssen, dass solche Verletzungen zum Tod führen können. Der Nigerianer habe den Tod seines Freundes in Kauf genommen. Hingegen anerkannte das Gericht, dass der Angeklagte die Tat nicht von langer Hand geplant hatte, sondern im Rahmen des Streits provoziert worden war. Ausserdem habe sich der Angeklagte stets als verantwortlich für den Tod des Freundes bezeichnet.

Positiv wertete das Gericht auch den guten Führungsbericht der Strafanstalt Thorberg, wo der Mann sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet.

Mit seinem Urteil lag das erstinstanzliche Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine zwölfjährige Freiheitsstrafe verlangt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

(sda/pfl)

veröffentlicht: 15. November 2022 14:24
aktualisiert: 15. November 2022 20:47
Quelle: BärnToday

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