Ab Sommer 2023

«Typisch Bern?» Kirchliche Trauung zur «Ehe für alle» geht langsam vorwärts

· Online seit 23.11.2022, 11:51 Uhr
Während sich in einigen anderen Kantonen gleichgeschlechtliche Paare in reformierten Kirchen bereits trauen lassen dürften, müssen sich Bernerinnen und Berner noch gedulden. Die Änderungen in der Kirchenordnung wurden nun zwar zum zweiten Mal angenommen, doch bis Juni 2023 läuft noch eine Referendumsfrist.
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Mit 141 Ja-Stimmen zu 15 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen wurden die Änderungen in der Kirchenordnung der «Ehe für alle» zum zweiten Mal angenommen. Dies war nötig, da alle Änderungen in der Kirchenordnung zwingend in zwei Lesungen beraten werden müssen. In der Sommersynode 2022 wurden die Anpassungen bereits mit grosser Mehrheit angenommen.

Doch bis die neue Regelung in Kraft tritt, dauert es noch eine ganze Weile: Bis am 1. Juni 2023 läuft noch die Referendumsfrist. «Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass das Referendum ergriffen wird», sagte  Matthias Zeindler, Leiter Theologie der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, im August gegenüber BärnToday. Danach können sich alle Paare, die dies wünschen, sich kirchlich trauen lassen, «sofern sie die erforderliche standesamtliche Bescheinigung vorlegen», so die Reformierten Kirchen.

Kleines Defizit durch Mitgliederrückgang

Aufgrund des Mitgliederrückgangs rechnet der Synodalrat damit, dass sich zukünftige Ertrag jährlich um circa 313'000 Franken reduzieren wird. Dies schlage zwar zwar noch nicht direkt auf die Finanzen der Kirche durch, doch sei Sparen ein «Dauerauftrag».

Das genehmigte Budget 2023 sieht bei Erträgen von 90 Millionen und Ausgaben von etwas über 91 Millionen Franken einen Aufwandüberschuss von 606'400 Franken vor.

(pd/dak)

veröffentlicht: 23. November 2022 11:51
aktualisiert: 23. November 2022 11:51
Quelle: BärnToday

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