Tourismus aus Golfstaaten

Verliert Interlaken durch das Verhüllungsverbot wichtige Touristen?

15.10.2022, 16:05 Uhr
· Online seit 15.10.2022, 10:48 Uhr
Der Direktor von Interlaken Tourismus rechnet nicht mehr mit einem Umsatzrückgang durch das Verhüllungsverbot, von welchem auch Touristinnen aus den Golfstaaten betroffen sind. Er habe festgestellt, dass die Gesichtsverschleierung schon jetzt seltener wird.
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Im Frühjahr 2021 hat das Schweizer Stimmvolk entschieden: Wer an öffentlichen Orten sein Gesicht verhüllt, soll dafür bestraft werden. Der Bundesrat hat vergangene Woche nun seinen Vorschlag zum geplanten Bundesgesetz präsentiert: Ein verhülltes Gesicht soll mit bis zu 1000 Franken gebüsst werden. In der Vernehmlassung war dabei noch von 10'000 Franken die Rede. «Damit wird der Kritik Rechnung getragen, dass diese Maximalbusse unverhältnismässig sei», kommunizierte das Justiz- und Polizeidepartement am 12. Oktober.

Optimistische Stimmen aus Interlaken

Die «Berner Zeitung» und «Der Bund» haben in Interlaken nachgefragt, was die Einführung des Gesetzes für den Tourismus bedeutet. Daniel Sulzer, Direktor von Interlaken Tourismus, hatte vor einigen Jahren noch Einbussen von bis zu 20 Prozent befürchtet. Heute klinge er zuversichtlicher, wie die Zeitungen schreiben. Seit ein paar Jahren werde die Gesichtsverschleierung seltener und er ist überzeugt, dass viele ihren Schleier ablegen würden, wenn sie auf das neue Gesetz aufmerksam gemacht werden.

Philippe Ritschard, Gemeindepräsident von Interlaken, rechnet ebenfalls nicht damit, dass das Verhüllungsverbot dem Interlakner Tourismus schaden wird. Wie er den Zeitungen sagt, solle die Polizei zwar mit verschleierten Frauen das Gespräch suchen, doch gehe er nicht davon aus, dass sie den verschleierten Frauen nachlaufen wird. Trotzdem kritisiert er das Gesetz weiterhin und sieht die Touristinnen als «Kollateralschäden» des neuen Gesetzes, das eigentlich auf vermummte Demonstranten abgezielt habe.

Ausnahmen für Gesichtsmasken und Schals

Das Gesetz sieht aber auch viele Ausnahmen vor. «Das Gesichtsverhüllungsverbot findet keine Anwendung in Flugzeugen im In- und Ausland sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten», schreibt das Bundesamt für Justiz.

Auch bleibe die Gesichtsverhüllung aus Gründen der Gesundheit, Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erlaubt. Das Tragen von Coronaschutzmasken und Schals im Winter werden durch das neue Gesetz also nicht tangiert.

(dak)

veröffentlicht: 15. Oktober 2022 10:48
aktualisiert: 15. Oktober 2022 16:05
Quelle: BärnToday

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