Inselrainbucht

Weitere Etappe im Streit um Uferweg am Wohlensee vor Gericht entschieden

· Online seit 01.12.2022, 21:36 Uhr
Seit Jahren liegen sich die Gemeinde Wohlen und der Kanton Bern wegen eines Uferwegs beim Inselrain in Hinterkappelen in den Haaren. Aktuell dreht sich der Streit um Kosten des juristischen Verfahrens. Nun hat die Gemeinde teilweise Recht erhalten.
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Nach dem jahrelangen Zwist um die Erweiterung des Wohlensee-Uferswegs an der Hinterkappeler Inselrainbucht wurde vor Gericht darüber debattiert, wer die Kosten des juristischen Verfahrens übernimmt. 

Das bernische Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass der Kanton Bern sehr wohl berechtigt gewesen sei, der Gemeinde Wohlen Parteikosten aus einem Rechtsmittelverfahren zu überbürden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor. Allerdings habe der Kanton Kosten von über 104'000 Franken nicht genügend detailliert dargestellt. Die Gemeinde habe damit die Verfügung nicht sachgerecht anfechten können, was einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gleichkomme.

Die Beschwerde wurde in diesem Punkt gutgeheissen. Die übrigen Punkte wurden abgelehnt, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

Ersatzplanung durch den Kanton

Im Streit um die Kosten der juristischen Auseinandersetzung hatte Wohlen unter anderem argumentiert, der Kantons sei mit seiner Planung vor Bundesgericht gescheitert. Er dürfe die ihm aufgebrummten Parteikosten deswegen nicht einfach an die Gemeinde überwälzen.

Das sah das Verwaltungsgericht indessen anders. Weil die Gemeinde selber keine Planung erlassen habe, habe der Kanton ihre Aufgabe erfüllen müssen. Dazu gehöre auch die Teilnahme am Rechtsstreit mit dem damit verbundenen Prozessrisiko. Das Obsiegen oder Unterliegen vor Bundesgericht spiele bei der Überwälzung der Ersatzmassnahmekosten auf die Gemeinde keine Rolle.

Bundesgerichtsurteil beerdigte Wegprojekt

Das Wegprojekt an der Hinterkappeler Inselrainbucht macht seit Jahrzehnten Schlagzeilen. Beginn der jahrzehntelangen Streitigkeiten war die Einführung des kantonalen See- und Flussufergesetzes im Jahr 1982, welches durchgehende Uferwege entlang grösserer Gewässer und der Aare verlangt. Nach einem vom Regierungsrat aufgestellten Uferrichtplan für das Gebiet Bern beschloss Wohlen 1991 in einer Gemeindeversammlung eine Linienführung des Wegs nahe dem Wohlensee-Ufer im Bereich Inselrain.

Doch das Projekt wurde immer wieder angefochten: Einerseits von Grundeigentümern entlang des Sees, andererseits aber auch von Naturschützerinnen und -schützern.  Letzere sehen darin ein Dorn im Auge, da die Inselrainbucht im Winter für viele Wasservögel ein Rückzugsort bietet.

2006 erklärte sich die Standortgemeinde Wohlen 2006 ausserstande, innerhalb einer vom Kanton Bern gesetzten Frist eine eigene Lösung zu erarbeiten. In der Folge übernahm der Kanton das Dossier.

Der Konflikt zog sich bis vor das Bundesgericht, wo die Planung des Uferwegs an der Inselrainbucht 2018 definitiv scheiterte. Die obersten Richter kamen zum Schluss, dass dem Vogelschutz «deutlich zu wenig Gewicht» beigemessen worden war.

(sda/lae)

veröffentlicht: 1. Dezember 2022 21:36
aktualisiert: 1. Dezember 2022 21:36
Quelle: sda

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