Mit 77 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss er Eintreten auf die Vorlage. Damit setzten sich die Fraktionen von SVP, FDP, Mitte und EDU durch, zusammen mit einem Abweichler der EVP. Das zeigt ein Blick aufs Abstimmungsprotokoll, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Die knappe Mehrheit kam zum Schluss, vor einem definitiven Entscheid zur Auslagerung sollten die möglichen Risiken vertieft abgeklärt werden. Grundsätzlich handle es sich um ein vielversprechendes Projekt mit etlichen Vorteilen, sagte etwa Andrea Gschwend-Pieren namens der SVP. Nein sagen könne der Grosse Rat später immer noch, wenn sich die Risiken als zu gross herausstellen sollten.
SP, Grüne sowie fast alle Mitglieder von GLP und EVP wollten das Geschäft bereits beerdigen. Es sei offensichtlich, dass die Risiken einer Auslagerung grösser seien als die Chancen. Das SVSA sei ein gut funktionierendes und innovatives Amt, und das Parlament müsse seinen politischen Einfluss behalten.
Das SVSA-Geschäft werde ohnehin zu 95 Prozent vom Bund bestimmt, sagte der Grüne Thomas Gerber. Es sei unklar, wie eine Anstalt die in Aussicht gestellten «exorbitanten Gewinne» erzielen könnte. Mit der Planung der Auslagerung habe man schon genug Geld ausgegeben, es sei Zeit, die Reissleine zu ziehen.
Keine Privatisierung
Mit der Auslagerung möchte die Regierung die Effizienz des Amtes steigern und ihm ermöglichen, schneller auf Entwicklungen im Bereich der Mobilität reagieren.
Es gehe nicht um eine Privatisierung, betonte Regierungspräsident Philippe Müller (FDP). Geplant sei ja eine Anstalt in vollständigem Kantonsbesitz. Diese Rechtsform könne sicherstellen, dass das SVSA auch in zehn bis zwanzig Jahren zu den innovativsten Strassenverkehrsämtern der Schweiz gehöre.
Die Risiken einer Auslagerung seien überschaubar, die Chancen lägen auf der Hand. «Wir haben die Möglichkeit, den oft als träge dargestellten Kanton Bern voranzubringen», sagte Müller.
Offene Fragen klären
Der Rat liess sich von Müller überzeugen, das Projekt einstweilen weiterzuverfolgen. Er beschloss Rückweisung der Vorlage, damit offene Fragen abgeklärt werden können.
So soll das Konkurrenzverbot von privaten Anbietern im Entwurf zum Anstaltsgesetz verankert werden. Weiter soll aufgezeigt werden, wie Lohnexzesse bei den obersten Kaderlöhnen vermieden werden könnten. Gegen die Stimmen der Linken beschloss der Rat auch, privatrechtliche Anstellungsbedingungen nicht zum vornherein auszuschliessen.
(sda)
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