Verbot im Kanton Bern
Kein Feuerwerk wegen Trockenheit
Nun hat auch der Kanton Bern wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuerwerksverbot erlassen. Bereits in diversen anderen Kantonen gilt ein solches. Ausgenommen sind die amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee.
Im Kanton Bern wird es am 1. August kein Feuerwerk geben. Der Kanton Bern hat ein Verbot erlassen.
© KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
Anzeige
Im Kanton Bern gilt aktuell die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände. Seit geraumer Zeit gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter nun auch ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern an exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets erlassen. Erlaubt bleiben hingegen die sogenannten 1. Augustfeuer an gut zugänglichen Orten.
Auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten ist ausserdem das Steigenlassen von Himmelslaternen.