· Online seit 27.07.2022, 15:57 Uhr
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Im Kanton Bern gilt aktuell die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände. Seit geraumer Zeit gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter nun auch ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern an exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets erlassen. Erlaubt bleiben hingegen die sogenannten 1. Augustfeuer an gut zugänglichen Orten.
Auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten ist ausserdem das Steigenlassen von Himmelslaternen.