Tag der Menschen mit Behinderungen

«Menschen mit Beeinträchtigungen treffen immer und überall auf Barrieren»

03.12.2022, 19:19 Uhr
· Online seit 03.12.2022, 06:12 Uhr
Noch immer ist für Menschen mit Behinderungen das Recht auf Selbstbestimmung sowie die gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt. Betroffene hoffen, dass das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG), über das der Grosse Rat am 7. Dezember berät, einen Schritt vorwärtsmacht.
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Der 3. Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Ins Leben gerufen wurde er vor rund dreissig Jahren, um das Bewusstsein für Betroffene und ihre Bedürfnisse weltweit zu schärfen und Einsatz für ihre Rechte und Würde zu fördern.

Der Kanton Bern hat sich vor über zehn Jahren mit seinem Behindertenkonzept zum Ziel gesetzt, die Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Für Prisca Lanfranchi, Geschäftsführerin der Kantonalen Behindertenkonferenz Bern (kbk), besteht noch viel Handlungsbedarf. «Menschen mit Behinderungen treffen immer und überall auf Barrieren», betont sie. Gefragt nach einem Beispiel, nennt Lanfranchi ein Projekt der SBB, welches im August für Furore sorgte: Beim Kurzparking sollten die vier bestehenden Behindertenparkplätze auf den kostenpflichtigen Teil verschoben werden. Durch die mediale Berichterstattung und die Forderung der Behindertenkonferenz der Stadt und Region Bern (BRB) lenkte die SBB schliesslich ein: Seit November stehen sechs Parkplätze für Menschen mit Behinderungen an einem anderen Standort zur Verfügung – weiterhin kostenlos.

Direkte Auszahlung an Betroffene

Am 7. Dezember könnte der Grosse Rat der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung eine neue Dimension verleihen: Das Berner Kantonsparlament wird nämlich dann das Gesetz «Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)» beraten. Dieses hätte einen Wechsel in der Behindertenhilfe zur Folge: Es sieht vor, dass Institutionen, beispielsweise Wohnheime, künftig nicht mehr für die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen finanziert würden. Stattdessen würden Betroffene künftig direkt finanziell unterstützt – dadurch sollen sie selbst entscheiden können, wo und mit wem sie leben.

International ratifizierte die Schweiz vor acht Jahren die UNO-Behindertenrechtskonvention und verpflichtete sich damit, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Dies umfasst unter anderem die gleichberechtigte Möglichkeit, den eigenen Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben.

(lae)

veröffentlicht: 3. Dezember 2022 06:12
aktualisiert: 3. Dezember 2022 19:19
Quelle: BärnToday

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