Die Weko schliesse damit das letzte von drei Verfahren im Berner Baustoffbereich ab.
Die Kies AG Aaretal (KAGA) ist die grösste Kies- und Deponiegrube im Raum Bern. Ihre sieben Aktionärinnen sind ebenfalls im Kies- und zumeist auch im Deponiebereich tätig. Das Unternehmen und die Aktionäre haben sich nach Weko-Angaben vom Dienstag vor Wettbewerb in ihrem Gebiet geschützt und Wettbewerber in ihrem Geschäftsbereich behindert.
Sie koordinierten sich dabei vor allem im KAGA-Verwaltungsrat, in dem jeder Aktionär mit einer Schlüsselperson Einsitz hatte. Die Aktionäre profitierten laut Weko im Vergleich zu Konkurrenten von deutlich tieferen Kiespreisen und subventionierten Transportkosten. Auch verpflichteten sie sich zu einem Konkurrenzverbot, nämlich im KAGA-Gebiet keine Abbaurechte zu erwerben und kein Kies abzubauen.
Wettbewerb gehemmt
Die KAGA koppelte zudem zu Lasten von Nicht-Aktionären vorübergehend das Deponieren von Aushub an den Bezug von Kies, wie die Weko weiter festhielt. Diese und weitere Verhaltensweisen hätten den Wettbewerb im Kies- und Deponiewesen auch zulasten von KMU und der öffentlichen Hand gehemmt.
Diese Bereiche sind laut Weko bereits stark reguliert, die Markteintrittsbarrieren sehr hoch und der Wettbewerb beschränkt möglich. Das unzulässige Verhalten der KAGA und ihrer Aktionäre erschwerte den Wettbewerb demnach zusätzlich. Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
In den Jahren 2018 und 2021 hatte die Weko bereits in zwei Untersuchungen unzulässige Verhaltensweisen im Kies-, Beton- und Belagsbereich aufgedeckt.
Kies Aaretal ficht Weko-Entscheid an
Die Kies Aaretal AG wehrt sich zumindest gegen Teile der von der Wettbewerbskommission erlassenen Verfügung. Diese betreffen vor allem gesellschaftsrechtliche Fragen, wie sie mitteilte.
Wegen der langen Verfahrensdauer habe sich die Kaga aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, mit der Wettbewerbskommission eine einvernehmliche Regelung zu bestimmten Aspekten abzuschliessen.
Als Grund für diesen Schritt nannte die Kaga auch, dass das Unternehmen die von der Weko beanstandeten Verhaltensweisen schon vor dem Untersuchungsbericht eingestellt oder angepasst habe oder sie in Zukunft problemlos umsetzen könne. Der Abschluss dieser einvernehmlichen Regelung bedeute aber nicht, dass Kaga den Sachverhalt und dessen rechtliche Würdigung im Weko-Entscheid anerkenne.
Nicht einverstanden ist das Kiesunternehmen mit einem «durch die Weko gegen die Kaga verfügten Verbot, künftig - wie dies andere KMU selbstverständlich tun können - branchenkundige Führungspersonen einstellen zu dürfen.»
Die Wettbewerbskommission kritisierte unter anderem das Recht der Aktionäre, je ein Mitglied in den Verwaltungsrat der Kaga zu entsenden. Beanstandet wurde auch die Zusammenarbeit der Aktionäre und der Informationsaustausch im Verwaltungsrat.
(sda)