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Haftstrafe für Geschwister und Vater nach Messerattacke in Thun

Landesverweis

Haftstrafe für Geschwister und Vater nach Messerattacke in Thun

· Online seit 06.04.2023, 17:41 Uhr
Das Berner Obergericht hat am Donnerstag einen Thuner Wirt als Haupttäter sowie seinen Bruder und Vater als Mittäter zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Mittäter waren erstinstanzlich freigesprochen worden, jetzt werden sie auch des Landes verwiesen.
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Im Januar 2019 kam es in Thun zu einem Streit zwischen einem türkischstämmigen Wirt und einem Geschäftskonkurrenten. Dabei hatte der Wirt mit einem Messer auf seinen Gegner mehrmals eingestochen. Das Opfer habe sich nie in akuter Lebensgefahr befunden. Es sei aber dem Zufall zu verdanken, dass das Opfer noch lebe, sagte der Oberrichter zu den Verletzungen.

Vater und Bruder sind Mittäter

Das Opfer wurde vom Bruder des Haupttäters bei der Tat festgehalten, während der Vater sich nahe am Geschehen aufhielt und Anweisungen gegeben habe, kam das Obergericht zum Schluss. Es urteilt somit anders als das Regionalgericht Oberland in erster Instanz.

Der Haupttäter wird in zweiter Instanz für versuchter eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt, was das Urteil des Regionalgerichts Oberland bestätigt. Was das Strafmass betrifft, erhöht das Obergericht die Freiheitsstrafe um neun Monate auf insgesamt sechs Jahre und neun Monate.

Der Bruder war in den Augen des dreiköpfigen Richtergremiums Mittäter und schuldig zu sprechen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monate. Da er nicht wie sein Bruder einen Schweizer Pass besitzt, wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Auch der Vater sei als Gehilfe tätig gewesen. So verurteilte ihn das Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monate, sowie eines Landesverweises von sieben Jahren. Der Vater lebt in der Türkei, was den Landesverweis hinfällig mache.

Opfer ist glaubwürdig

Die Aussagen des Opfers zum Tatgeschehen seien glaubwürdig, sagte der Oberrichter. Es könne nicht sein, dass er die Geschichte kurz nach der Tat erfunden hätte. Zudem würden die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen die Version des Opfers stützen.

Die Angeklagten hätten hingegen verschiedene Versionen erzählt, welche auch nicht mit den Videoaufnahmen im Restaurant des Wirts übereinstimmen würden, sagte der Oberrichter. Es sei eine «selten gesehene Anhäufung von Lügen».

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

(sda/fho)

veröffentlicht: 6. April 2023 17:41
aktualisiert: 6. April 2023 17:41
Quelle: BärnToday

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