Reithalle wehrt sich gegen Bezeichnung «rechtsfreier Raum»
Die Untersuchung über die nicht durchgeführte Reithallen-Razzia im Oktober 2021 ist abgeschlossen. Eine Verfügung, welche den Zeitungen «Berner Zeitung» und «Der Bund» vorliegt, liefere Einzelheiten über die Untersuchungsergebnisse. Die Staatsanwaltschaft begründe ihren Entscheid unter anderem damit, dass die Täter in den Räumlichkeiten der Reitschule kaum hätten identifiziert werden können und zahlreiche unbetroffene Drittpersonen zwischen die Fronten geraten würden. Gegenüber den Zeitungen äusserte sich SVP-Stadtrat und Anzeige-Erstatter Alexander Feuz wie folgt: «Auch die Justiz kapituliert de facto vor dem rechtsfreien Raum Reithalle.»
Den Begriff «rechtsfreier Raum» benutzten die Zeitungen auch im Lead ihrer Berichterstattung. Diese Formulierung liess die Reitschule nicht auf sich sitzen.
Ein Staatsanwalt entscheidet. Seine Entscheidung wird von der dafür zuständigen Justizstelle in allen Punkten gestützt. Ein Strafrechtsprofessor stützt den Entscheid
— Reitschule Bern (@ReitschuleBern) November 8, 2022
Und Tamedia so: "Ist das alternative Kulturzentrum ein rechtsfreier Raum?“ 🤡 pic.twitter.com/EyHQRI6ryB
Vermummte Personen bewarfen Reisecar mit Steinen
Am 23. Oktober 2021 bewarfen vermummte Personen auf der Berner «Schütz» einen Reisecar, in welchem sich Teilnehmende einer bewilligten Demonstration gegen die Corona-Massnahmen befanden, sowie eine Polizeipatrouille mit Steinen. Nach dem Angriff zogen sie sich in die Reithalle zurück. Nachdem die mutmasslichen Täter zurück in die Reitschule flüchteten, sperrte die Polizei das Kulturzentrum ab und beantragte bei der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbefehl, der jedoch nicht gewährt wurde. Die Folge: Eine Anzeige der beiden SVP-Stadträte Alexander Feuz und Thomas Glauser gegen den weisungsbefugten Staatsanwalt wegen Begünstigung, welche die entsprechende Untersuchung zur Folge hatte.
(lae)