Sozialhilfe trotz Rückkehr in die Ukraine? So kontrolliert der Kanton
Die ukrainische Geflüchtete ist weg, doch bei der Gastfamilie in der Stadt Zürich trifft immer noch Post von der Bank und der Zürcher Asylorganisation ein. Für die Überweisungen der Unterstützung der AOZ hatte die junge Frau ein Konto bei der UBS und eines bei der Zürcher Kantonalbank eröffnet.
Seit Juli ist der Kontakt zur Ukrainerin jedoch abgebrochen. Laut der «SonntagsZeitung» liegt die Vermutung nahe, dass die Ukrainerin in ihre Heimat zurückgekehrt ist und über ihr E-Banking weiterhin Zugang zu den Konten in der Schweiz hat. Diese habe immer klargemacht, so schnell wie möglich wieder zurück in ihre Heimat zurückzuwollen, berichtet die Gastgeberin.
Termine werden überprüft
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) empfiehlt zuständigen Behörden, durch den Auszahlungsrhythmus und die Art der Auszahlung sicherzustellen, dass Sozialhilfe nicht Personen gewährt wird, die nicht mehr in der Schweiz anwesend sind. Je kürzer der Auszahlungsrhythmus und je flächendeckender die Auszahlung in Form von Bargeld sei, umso engmaschiger erfolge die Anwesenheitsprüfung, sagt SEM-Mediensprecher Lukas Rieder zur Zeitung.
Die AOZ gibt an, anhand der Einhaltung von Terminen bei der Sozialberatung oder in Deutschkursen zu überprüfen, ob die Personen noch im Land sind. Auch gehe sie Auffälligkeiten in der Fallführung oder Hinweisen von Dritten nach.
Regelmässige Präsenzkontrollen in Bern
Sind Personen dauerhaft in die Ukraine zurückgekehrt, meldet dies die AOZ an Kanton und Bund. Zu Unrecht bezogene Unterstützungsleistungen würden zurückgefordert, schreibt die AOZ. Im Gegensatz zum Kanton Zürich wird die Auszahlung der Gelder im Kanton Bern jedoch durch regelmässige Präsenzkontrollen in den Unterkünften überprüft.
(bza)