Sozialhilfe

28 Berner Gemeinden kämpfen erfolglos für Sozialhilfe-Boni

01.09.2022, 16:43 Uhr
· Online seit 01.09.2022, 16:36 Uhr
28 Berner Gemeinden respektive regionale Sozialdienste erhalten vom Kanton Bern keine Bonizahlungen für kosteneffizientes Arbeiten in der Sozialhilfe. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden. Es geht um die Jahre 2015 bis 2017.
Anzeige

In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil weist das Gericht die Beschwerden der 28 Gemeinden oder regionale Sozialdienste gegen eine Verfügung des kantonalen Amts für Integration und Soziales (AIS) ab. Dieses Amt entschied 2020, den bernischen Gemeinden werde für die Jahre 2015 bis 2017 weder ein Malus erhoben noch ein Bonus ausbezahlt.

Um welchen Streitwert es geht, wird aus dem 49-seitigen Urteil nicht klar. Die beschwerdeführenden Gemeinden kommen aus dem ganzen Kanton. Sie können das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Wichtig für den AIS-Entscheid war ein externes Gutachten. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil kritisieren die 28 Gemeinden und Sozialdienste das Gutachten nicht, aber dessen Würdigung. Die Expertise sei deutlich differenzierter, als es das AIS in der Verfügung von 2020 darstelle.

Das kantonale Verwaltungsgericht stützt die Aussagen des Gutachtens und des AIS aber mit deutlichen Worten: Das System sei effektiv nicht geeignet, verlässliche Ergebnisse zu liefern - weder für Gemeinden mit Malus, Bonus oder solche dazwischen («neutraler Bereich»). Es sei verfassungswidrig.

Grosser Rat wollte sparen

Der bernische Grosse Rat beschloss im Jahr 2012, im Kanton Bern ein Bonus-Malus-System in der Sozialhilfe einzuführen, um die Gemeinden zum kostenbewussten Handeln anzuspornen. Er wollte damit Gegensteuer geben zu den stetig steigenden Kosten in diesem Bereich.

2014 wurden sechs Gemeinden ein Malus aufgebrummt, 14 Sozialdienste sollten Boni erhalten. Gegen den Entscheid führte unter anderem die Gemeinde Lyss Beschwerde. Sie hätte einen Malus von 240'000 Franken erhalten sollen, weil ihr Sozialdienst angeblich zu wenig effizient arbeitete.

Im Entscheid zu ihrer Beschwerde kam die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) im Jahr 2017 zum Schluss, das ganze System sei unzuverlässig. Sie gab der Gemeinde Lyss Recht, so dass diese keinen Malus erhielt. Auch andere Gemeinden erhielten keinen Malus oder Bonus.

Nachdem der Entscheid rechtskräftig geworden war, hob der Regierungsrat im Jahr 2018 das ganze Bonus-Malus-System wieder auf. Dies mit Verweis auf die Unzulänglichkeiten. Der AIS-Entscheid von 2020 stützt sich auf den GIS-Entscheid von 2017.

Etwas trösten können sich die vor Gericht unterlegenen Gemeinden und regionalen Sozialdienste mit der Aussage des Gerichts, das AIS habe in einem Aspekt des Verfahrens den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Das rechtfertige es, den 28 Beschwerdeführern die Verfahrenskosten lediglich zur Hälfte aufzuerlegen.

Neuer Anlauf im Gang

2019 gab die Berner Regierung bekannt, sie arbeite zusammen mit dem Verband Bernischer Gemeinden ein Modell für ein Selbstbehalt-System der Gemeinden in der Sozialhilfe aus. Dies, nachdem mehrere Grossratsmitglieder Anreize für einen möglichst kostensparenden Einsatz von Sozialhilfegeldern in den Gemeinden gefordert hatten.

Begründet wurde dieser neue Anlauf zur Beschränkung der Ausgaben mit dem Scheitern des Bonus-Malus-Systems.

Wie die GSI am Donnerstag auf Anfrage bekanntgab, wird die Einführung eines Selbstbehalts für Gemeinden in der Sozialhilfe Teil sein einer Revision des Sozialhilfegesetzes. Dieses Jahr habe die GSI die Arbeiten zu dieser Revision aufgenommen. In den nächsten Jahren gelange somit das Selbstbehalt-System vor den Grossen Rat.

(sda)

veröffentlicht: 1. September 2022 16:36
aktualisiert: 1. September 2022 16:43
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch