Die Stadt Bern hatte 2023 ein Pilotprojekt gestartet. Es ermöglichte die niederschwellige finanzielle Unterstützung für armutsbetroffene Ausländerinnen und Ausländer, die keine Sozialhilfe beziehen. Dagegen reichte die SVP Anfang 2024 eine Beschwerde ein. Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hiess diese Anfang September gut.
Die Regierungsstatthalterin würdigte die Überbrückungshilfe als Sozialhilfe. Sie kam zum Schluss, dass die Ausrichtung widerrechtlich sei. Denn es liege ein Verstoss gegen die bundesrechtlich statuierte ausländerrechtliche Meldepflicht von Sozialhilfe vor.
Stadt ist anderer Meinung
Anders sieht es die Stadt. Sie betont in einer Mitteilung vom Freitag, dass die Fachleute beim Erarbeiten der Überbrückungshilfe sehr viel Wert daraufgelegt hätten, klare Unterschiede zur öffentlich-rechtlichen Sozialhilfe zu schaffen. Die Überbrückungshilfe sei als temporäre Hilfe ausgestaltet, die zu keiner dauerhaften Rechtsbeziehung zwischen Staat und Mensch führe.
Nach Angaben des Gemeinderates zeigte sich im ersten Pilotjahr 2023, dass mit der niederschwelligen Hilfe für armutsbetroffene Menschen eine gewichtige Lücke im System der sozialen Sicherheit geschlossen werden konnte. Dies habe auch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in ihrer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation festgestellt.
Nun wird sich in einem nächsten Schritt das Verwaltungsgericht mit der Sache befassen.
(sda/raw)