Die Anpassung beläuft sich insgesamt auf 50 Millionen Franken, wie die kantonale Direktion für Inneres und Justiz am Donnerstag mitteilte. Die Mittel für die Erhöhung werden von Arbeitgeberschaft, Selbständigerwerbenden, Gemeinden und Kanton aufgebracht.
Für den Vollzug sind die rund 50 im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen zuständig.
Bundesratsentscheid wegweisend
Der Bundesrat hat die entsprechende Anpassung der Familienzulagenordnung Ende August verabschiedet. In der Folge führt dies dazu, dass auch die Familienzulagen im Kanton Bern angepasst werden.
Die kantonalbernische Gesetzgebung legt fest, dass die Kinder- und Ausbildungszulagen 115 Prozent der vom Bund festgelegten Zulagen betragen. Die Zahlen werden auf fünf Franken gerundet.
(sda/mfu)