Per 11. April hat die Staatsanwaltschaft Bern die Untersuchung wegen der Zwangsheiraten im Haus der Religionen eingestellt, schreibt SRF im Regionaljournal. Ohne belastende Aussagen von Betroffenen könne die Behörde nichts machen. «Es liegt primär an den Betroffenen Anzeige zu erstatten, ansonsten kann eine Zwangsehe nicht bewiesen werden», habe die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben mitgeteilt.
Bei den Behörden gemeldet habe sich niemand und SRF habe keine Angaben über die Identität der Betroffenen gemacht, dies mit Verweis auf den Quellenschutz. Da es keine weiteren Ermittlungsansätze gäbe, beende die Staatsanwaltschaft darum die Untersuchung.
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(fho)