Beschwerde abgelehnt

Viererfeld-Abstimmung kann am 12. März stattfinden

· Online seit 07.03.2023, 09:15 Uhr
Die Stadtberner Stimmberechtigten können am 12. März über die Viererfeld-Überbauung abstimmen. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat einer dritten Beschwerde gegen die Vorbereitungen des Urnengangs die aufschiebende Wirkung entzogen.
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Die Beschwerdeführenden rügten unter anderem eine ungenügende Aufnahme der gegnerischen Argumente in der Abstimmungsbotschaft. Eine inhaltliche Beurteilung der jüngsten Beschwerde noch vor der Abstimmung sei aufgrund der knappen Zeitverhältnisse nicht möglich, teilte das Regierungsstatthalteramt am Dienstag mit. Aktuell habe ein Teil der Stimmberechtigten bereits brieflich abgestimmt.

Eine Verschiebung der Abstimmung würde in die politischen Rechte der Stimmberechtigten eingreifen, hält Regierungstatthalterin Ladina Kirchen weiter fest. Eine Absetzung der Abstimmung wäre zudem mit erheblichen Kosten verbunden. In der Sache wird die Statthalterin nach der Abstimmung entscheiden.

Beim Urnengang vom 12. März entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über Verpflichtungskredite für die Infrastruktur und Entwicklung der geplanten Überbauung auf dem Vierer- und Mittelfeld. Dort soll ein neues Stadtquartier entstehen. Die Vorlage ist umstritten.

(sda/raw)

veröffentlicht: 7. März 2023 09:15
aktualisiert: 7. März 2023 09:15
Quelle: BärnToday

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