Mikromobilität

Wie stehts in Bern um die umstrittenen E-Trottis?

· Online seit 03.11.2022, 10:56 Uhr
Immer wieder sorgen falsch abgestellte E-Trottinetts in Bern für Ärger bei Passanten. Die Stadt Bern sieht die Fahrzeuge als Ergänzung des Mobilitätsangebotes. Trotti-Anbieter Tier spricht von einer Abnahme von eingehenden Beschwerden.
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Die Stadt Bern erteilte im Winter 2020/21 erstmals Bewilligungen an E-Trottinett-Verleiher: Im ersten Jahr durfte die schwedische Firma Voi und der deutsche Anbieter Tier in Bern je 125 E-Trottis verleihen, später durften die Flotten auf je 175 Stück erhöht werden. Anfang Jahr hat die Stadt Bern die Bewilligung für die beiden Unternehmen bis Ende Januar 2024 verlängert.

Immer wieder stören die abgestellten Trottinetts aber den Fussverkehr. In einem Interview zum Tag des Weissen Stocks erklärte ein Sehbehinderter, dass die E-Trottis ihm täglich in die Quere kommen. Auch auf Twitter ärgerte sich ein User über die Gefährte, weil sie ihm auf einem Trottoir in Bern im Weg standen.

Der Stadt Bern ist das Problem bekannt. Auf Anfrage von BärnToday gibt sie aber an, dass sie wenige Meldungen von falsch parkierten E-Trottis erhalte. Die eingehenden Reklamationen werden umgehend an die Anbieter Voi und Tier weitergeleitet, welche die E-Trottis wegräumen oder umplatzieren, wie die Stadt Bern erklärt.

Regelmässig Beschwerden

Auch bei der eigenen Hotline von Tier würden regelmässig Beschwerden wegen falsch parkierter Trottis eingehen, wie Tier-Sprecher Patrick Grundmann sagt. Innerhalb von 12 Stunden würden diese dann bearbeitet. Die Stadt sei mit dieser Reaktionszeit sehr zufrieden. «Die Zahl der Beschwerden nimmt jedoch kontinuierlich ab», so Grundmann.

Bei Tier können sich Passantinnen und Passanten telefonisch oder per Mail an den Kundenservice wenden, um E-Trottis zu melden, die nicht ordnungsgemäss parkiert sind. Um zu verhindern, dass die Trottis irgendwo abgestellt werden, wurde das System so eingerichtet, dass die Miete erst beendet werden kann, wenn das Gefährt innerhalb der erlaubten Zonen parkiert ist. Damit kann jedoch nur verhindert werden, dass die Trottis beispielsweise in Parks oder in Ufernähe abgestellt werden – das Problem mit den parkierten E-Trottis auf Trottoirs bleibt bestehen.

Doch was gilt überhaupt als falsch parkiert? Lorenzo Bonati, Mediensprecher der Stadt Bern, sagt: «Als falsch parkiert gelten E-Trottinetts beispielsweise bei einer Ein- oder Ausfahrt von Garagen, direkt bei Bus- oder Tramhaltestellen oder wenn sie quer auf dem Trottoir stehen, sodass sie Fussgängerinnen und Fussgängern den Weg versperren.» Gemäss Strassenverkehrsgesetz gelte das Abstellen von Velos und Trottinetts aber als legal, so lange 1,5 Meter Trottoirfläche frei bleibe.

Immer wieder Falschparkierer

Dies sei aber nicht immer der Fall, wie der Verein Vortritt Fussgänger mitteilt. «Die Lage hat sich nicht beruhigt. Noch immer müssen Fussgänger wegen E-Trottis das Trottoir verlassen und auf die Strasse ausweichen.» Dies sei gefährlich und nicht rechtens, so Vortritt Fussgänger weiter. Nebst blinden und sehbehinderten Menschen seien auch betagte Personen oder Familien mit Kinderwägen unter den Betroffenen, die den Trottis ausweichen müssten.

BärnToday hat auch E-Trotti-Anbieter Voi kontaktiert. Dieser war auf Anfrage jedoch nicht erreichbar.

(raw/dak)

veröffentlicht: 3. November 2022 10:56
aktualisiert: 3. November 2022 10:56
Quelle: BärnToday

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