Das Gericht sprach den Architekten und Bauleiter des Projekts wegen Widerhandlungen gegen das kantonale Baugesetz schuldig. Er habe ein Selbstdeklarationsformular falsch ausgefüllt, in welchem es um einen Koi-Teich und eine von drei Erdsondenbohrungen ging.
Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass für den Koi-Teich keine Baubewilligung vorlag. Das stelle ebenfalls einen Verstoss gegen das kantonale Baugesetz dar.
Auch den Bauführer einer auf Bohrungen von Erdwärmesonden spezialisierten Firma sprach das Gericht wegen eines Verstosses gegen das kantonale Baugesetz schuldig. Weil er den ungewollten Austritt von Wasser nicht an die zuständigen Stellen meldete, habe er gegen Auflagen verstossen.
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Misslungene Erdsondenbohrungen
Die beiden Männer wurden zu einer Busse verurteilt. Aufgrund von Verjährung wurden beide von Verstössen gegen das kantonale Gewässerschutzgesetz freigesprochen.
Die restlichen drei Angeklagten sprach das Gericht frei. Angeklagt waren noch der Geschäftsführer und ein Bohrmeister einer auf Bohrungen von Erdwärmesonden spezialisierten Firma sowie ein Projektleiter einer Gebäudetechnikfirma. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Zum Prozess kam es nach misslungenen Erdsondenbohrungen beim Villa-Neubau von Mark Streit in Muri bei Bern vor ein paar Jahren. Arbeiter erwischten ein Grundwasservorkommen, danach lief viel Wasser aus. Dieses beschädigte Nachbargrundstücke und -häuser. Der Schaden ging in die Millionen, wie Medien berichteten.
Zivilrechtliches Verfahren steht an
Das Problem ist bis heute nicht gelöst. Gemäss Tamedia tritt immer noch Wasser aus dem Hang. Momentan wird eine Sickergalerie in den Hang gebaut, die das austretende Wasser künftig auffangen soll.
Wer für die entstandenen Schäden bezahlen soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt ein zivilrechtliches Verfahren klären.
(sda)