633'000 Steuerpflichtige

Steuererklärungen flattern in Berner Briefkästen

· Online seit 25.01.2023, 17:00 Uhr
Bis am 3. Februar sollen rund 633'000 steuerpflichtige Personen im Kanton Bern ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 erhalten. Neu können die Bernerinnen und Berner seit Ende 2022 sämtliche Geschäfte rund um die periodischen Steuern elektronisch erledigen.
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Von der Digitalisierung macht die Bevölkerung Gebrauch, denn letztes Jahr haben über 90 Prozent ihre Steuererklärung online ausgefüllt, wie die Berner Steuerverwaltung am Mittwoch mitteilte. Für das Einreichen der aktuellen Steuererklärung haben die Bernerinnen und Berner bis am 15. März Zeit oder müssen eine Fristverlängerung beantragen.

Seit Ende letzten Jahres können die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte, also Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften, auch elektronisch eingereicht werden. Somit habe die Steuerverwaltung den letzten Schritt in die Digitalisierung gemacht, sagten Verantwortliche am Mittwoch vor den Medien.

Grundstücke im Kanton neu bewertet

Der Kanton ist seit dem Jahr 2020 mit der allgemeinen Neubewertung von allen nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken beschäftigt. Die Steuerverwaltung habe bis Ende 2022 über 710'000 Grundstücke neu bewertet, das entspricht 97 Prozent der Parzellen, die bei diesem Prozess berücksichtigt werden, so die Steuerverwaltung.

Es ist davon auszugehen, dass in der Mehrheit die Werte der Grundstücke gestiegen sind. Aufgrund dessen sollten die Steuererträge für den Kanton mit der Neubewertung steigen.

Berner Steuergesetzrevision 2024

Mit der Steuergesetzrevision gehe es einerseits um die Umsetzung von zwingendem Bundesrecht, erklärte Claudio Fischer, Steuerverwalter des Kantons Bern. So soll der maximale Abzug für die Kosten der Kinderdrittbetreuung auf 16'000 Franken erhöht werden. Anderseits wolle der Grosse Rat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und dadurch den Bau solcher Anlagen fördern.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zuerst geht aber die Revision im Frühling in den Grossen Rat für die zweite Lesung. Anschliessend besteht noch die Möglichkeit eines Referendums, welches die Gesetzesänderung verzögern könnte.

veröffentlicht: 25. Januar 2023 17:00
aktualisiert: 25. Januar 2023 17:00
Quelle: sda

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