Kantonswechsel

Verfassungs- und Gesetzesänderungen zu Moutier in Vernehmlassung

· Online seit 08.12.2022, 11:45 Uhr
Für den Kantonswechsel des Städtchens Moutier von Bern zum Jura braucht es auf bernischer Seite eine Verfassungs- und diverse Gesetzesänderungen. Sie gehen nun bis am 27. Januar 2023 in die Vernehmlassung.
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Konkret wird der Amtsbezirk Moutier aus Artikel 84 der Kantonsverfassung gestrichen. In verschiedenen Gesetzen geht es unter anderem darum, die Verlegung kantonaler Verwaltungseinheiten von Moutier in andere Orte des Berner Juras zu regeln.

Mit der Neuordnung der Kantonsverwaltung und der kantonalen Schulen im Berner Jura und in Biel soll im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier auch die kantonale Zweisprachigkeit und die französischsprachige Komponente des Kantons Bern gestärkt werden.

Kantonswechsel soll spätestens 2023 erfolgen

Der Regierungsrat will deshalb die Umsetzung der kürzlich verabschiedeten Wirtschaftsstrategie des Berner Juras 2030 sowie die Tätigkeiten der neuen Stiftung «Fondation pour le rayonnement du Jura bernois» (Stiftung für die Strahlkraft des Berner Juras) unterstützen.

Er beantragt daher eine Änderung des Sonderstatutsgesetzes, um die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung dieses Vorhabens durch den Kanton zu schaffen.

Die Stimmbevölkerung des bernjurassischen Städtchens Moutier hatte sich im März 2021 für einen Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Dieser Wechsel wird spätestens auf 2026 hin angestrebt.

(sda/lae)

veröffentlicht: 8. Dezember 2022 11:45
aktualisiert: 8. Dezember 2022 11:45
Quelle: sda

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