Bern

Vorsätzliche Tötung? Exit-Mitarbeiterin setzt Infusion während Sterbehilfe neu

Freispruch

Vorsätzliche Tötung? Exit-Mitarbeiterin setzt Infusion während Sterbehilfe neu

· Online seit 14.11.2022, 18:22 Uhr
Eine Mitarbeiterin der Sterbehilfeorganisation Exit musste sich vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten. Sie hatte nach einer Komplikation die tödliche Infusion neu gesetzt und wurde von der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Das Gericht sprach die Fachfrau am Montag frei.
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Der assistierte Suizid ist in der Schweiz erlaubt, die aktive Sterbehilfe hingegen nicht. Für Sterbehilfeorganisationen wie Exit bedeutet dies, dass ihre Klienten die Mittel, welche für den Freitod verwendet werden, selbst zu sich nehmen müssen. Eine Pflegefachfrau stand vor Gericht, weil sie während einer Komplikation die Infusion mit der tödlichen Substanz neu gesteckt hatte.

Staatsanwaltschaft hat Verfahren eröffnet

Wie die «Berner Zeitung» und «Der Bund» berichten, war eine Anästhesiepflegefachfrau wegen vorsätzlicher Tötung am Regionalgericht Bern-Mittelland angeklagt. Die Patientin, welche sie im Frühling 2021 beim Freitod begleitet hatte, hatte die Infusion mit Natrium-Pentobarbital zwar selbst aufgedreht, doch bemerkte die Pflegefachfrau kurz darauf eine Komplikation. Die Infusion sei neben die Vene statt in die Vene gelaufen – ein Problem, das auch bei fachgerechter Ausführung auftreten könne, wie die Zeitungen schreiben.

Da die Patientin nicht mehr ansprechbar war, setzte die Exit-Mitarbeiterin die Infusion neu – kurz darauf starb die Patientin – wie geplant. Trotzdem wurde die Frau von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Sie hatte bei einer routinemässigen Untersuchung die Komplikationen bei der Infusion festgestellt.

Freispruch für Pflegefachfrau

Verhandelt wurde, ob es sich bei der Neusteckung der Infusion um vorsätzliche Tötung gehandelt habe. Laut Anklageschrift sei die Frau vor der Infusion nicht über mögliche Komplikationen aufmerksam gemacht und dadurch hätte sie auch keine Anweisungen geben können, was die Pflegefachfrau in einem solchen Fall hätte machen sollen. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat die Infusionsfachfrau freigesprochen.

Die Organisation Exit kommentierte das Urteil: Man sei froh, dass die Mitarbeitende vom Gericht frei gesprochen wurde und man habe sie immer voll und ganz unterstützt. Die Sterbehilfeorganisation schreibt in einer Mitteilung, dass die Infusionsfachfrau im Sinne der Sterbewilligen gehandelt habe: «Die Patientin wollte rasch und komplikationsfrei sterben.»

(dak)

veröffentlicht: 14. November 2022 18:22
aktualisiert: 14. November 2022 18:22
Quelle: BärnToday

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